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Rizzi Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 19
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Verfasst am: 07.02.09, 14:48 Titel: Sichtschutz bzw. Garten einzäunen ohne Genehmigung möglich? |
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Hallo liebe Rechtis,
wir hätten da eine allgemeine Frage. Wenn man als Mieter ein Haus mit Garten mietet und dieses da der Garten zur Straße hingeht gerne komplett mit einem Sichtschutz (Rankgitter) versehen will um auch zu gewährleisten das keines der Tiere abhanden kommt, muß man die Erlaubnis des Vermieters dazu haben?
Der Sichtschutz wird mt Bodenhülsen im Garten Fixiert. Er wird nicht am Haus befsetigt. Der Sichtschutz ist jederzeit entfernbar. Allerdings soll der gesamte Garten auf diese Weise eingezäunt werden? Die Höhe der Rankgitter beträgt ca. 1,80m -1,85m
Muß der Einegtümer vorher diesem Vorhaben zustimmen, oder darf man dies ohne ausdrückliche Genehmigung anbringen. Inwieweit können die Nachbarn da ein Veto einlegen? Muß der Eigentümer vor Anmietung über das Vorhaben infromiert werden? Kann der Eigentümer den Abbau verlangen wenn der Sichtschutz ohne seine ausdrückliche Gegenhigung angebracht wurde?
Das Haus liegt auf dem Land in einer verkehsruhigen Sietenstrasse. Es ist nur von Feldern umgeben und in direkter Nachbarschaft befinden sich ca. 5 Häuser. Keines der Nachbarhäuser hat einen Sichtschutz, aber alle sind mit unterschiedlichen niedrigen Zäunen eingegrenzt. Das Haus in Ein EFH und das Grundstück ist nur an einer Seite in direktem Kontakt mit dem Nachbarn. Alle anderen Seiten sind frei und mit einem größeren Abstand zu den Nachbargebäuden versehen.
Wir wären für Meinungen bzw. Antworten zu diesem Thema sehr dankbar.
Grüße
Rizzi |
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Roni FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 07.02.09, 14:53 Titel: |
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hallo
Zitat: | Inwieweit können die Nachbarn da ein Veto einlegen? |
das ist eine gute Frage, da müsste man mal im Bebauungsplan nachsehn, ob sowas überhaupt erlaubt ist.
Ich denke schon, dass sowas auch mit dem Vermieter abgesprochen werden muss.
Schau doch mal in deinen Mietvertrag
Gruß roni |
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Rizzi Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 19
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Verfasst am: 07.02.09, 14:56 Titel: Mietvertrag haben wir noch nicht |
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Das Haus ist von Interesse, aber wir haben noch nichts unterzeichnet.
Wir wollen den Eigentümer aber nicht vorab gleich verschrecken mit dem Thema, da sich die meistens da nichts drunter vorstellen können, daher die Frage ob das vorab abgesprochen werden muß.
Wo bekomme ich denn einen Bebauungsplan dafür her? |
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Roni FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 4287
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Verfasst am: 07.02.09, 15:12 Titel: |
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Zitat: | Wo bekomme ich denn einen Bebauungsplan dafür her |
beim Bauamt mal nachfragen.
Gruß roni |
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Rizzi Interessierter
Anmeldungsdatum: 26.04.2006 Beiträge: 19
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Verfasst am: 07.02.09, 16:20 Titel: |
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Gut mal angenommen man kommt nicht an den Bebauungsplan. Darf man das Ding dann aufstellen oder nicht.
Wie gesagt es ist ja kein fester Einbau sondern wird mit Bodenhülsen im Garten befestigt.
Das ist doch meines Erachtens nach keine bauliche Veränderung. Und der Garten geht ja in Richtung Strasse. Die anderen Nachbarn haben ihre Gärten hinterm Haus, sehen das ganze also nur wenn sie sich auf der Strasse befinden.
Die Frage ist also immernoch die gleiche. Muß man das vorher abklären oder kann man den Garten einzäunen ohne Absprache mit dem Eigentümer zu halten.
Danke
Rizzi |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 07.02.09, 16:32 Titel: |
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Man kann aber beim Bauamt nachfragen ob man sowas machen darf. Es gibt teilweise strenge Regeln was im Vorgarten gemacht werden darf und was nicht.
Wenn es keine bauliche Veränderung ist, muss man es nicht mit dem VM abklären. Ist es eine bauliche Veränderung muss er es genehmigen. Sonst kann der Mieter eins drüber bekommen. |
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pcwilli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 4139 Wohnort: Hattingen
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Verfasst am: 07.02.09, 17:39 Titel: |
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Bei Mietern, die langfristig ein Einfamilienhaus gemietet haben, geht man davon aus, dass sie den Garten nicht nur benutzen, sondern auch bearbeiten dürfen, d.h. zum Beispiel auch einen Teich oder eine Terrasse anlegen, Wege einbauen oder ein Gartenhäuschen aufstellen.
Die Nutzung eines mitgemieteten Gartens beinhaltet auch, dass der Mieter im üblichen Umfang Blumen säen, Sträucher und Bäume pflanzen kann.
Und wenn ich jetzt als Sichtschutz mir da wer weiß wie viele Koniferen pflanze kann der Vermieter auch nichts machen.
Also würde meines Erachtens nur ein Einwand vom Bauamt oder der Gemeinde kommen können.
Ich würde aber bei kostspieligen Veränderungen des Gartens und dazu gehört meiner Ansicht nach der Aufbau eines so hohen Zauns, doch lieber den Vermieter ansprechen.
Allein schon des Friedenswillen. Dies brauch ja nicht vor Abschluss des Vertrags geschehen aber danach wäre es angebracht.
Wenn es von der Gemeinde oder dem Bauamt genehmigt ist, kann normalerweise der Vermieter auch nichts gegen sagen, zumal bei Ende des Mietverhältnisses er einen Rückbauanspruch hat und diesen auch durchsetzen würde.
Was auch noch sehr wichtig ist, ist das man daran denkt eine Haftpflichtversicherung abzuschließen die diesen Zaun auch beinhaltet. Sollte mal ein Sturm diesen wegreißen und jemanden verletzen und sogar töten oder irgendeinen anderen Sachschaden anrichten sieht man ohne Versicherung alt aus und der Vermieter hat in diesem Fall wohl nichts damit zutun.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne) |
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Carli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.02.2006 Beiträge: 762
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Verfasst am: 07.02.09, 17:43 Titel: |
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Die Tiere die eingezäunt werden sollen sind aber genehmigt, ja? _________________ Es heißt Mietwohnung und Mietvertrag. Nicht MietSwohnung und MietSvertrag. Du zahlst ja auch keine MietSe, oder? |
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