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Kündigungsfrist

 
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ssound1de
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 21:04    Titel: Kündigungsfrist Antworten mit Zitat

Hallo,

Ich habe einen unbefristeten Mietvertrag vom 01.07.1999.
Darin heißt es: Der Mietvertrag läut auf unbestimmte Zeit und kann ... gekündigt werden.
Nach 5, 8 oder 10 Jahren verlängert sich diese 3monatige Kündigungsfrist um 3, 6 oder 9 Monate.

Sind diese langen Kündigungsfristen überhaupt noch gültig?
Kann ich mit einer 3monatigen Frist kündigen?

Danke im Voraus.
Gruß
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 21:31    Titel: Re: Kündigungsfrist Antworten mit Zitat

ssound1de hat folgendes geschrieben::
Hallo,

Ich habe einen unbefristeten Mietvertrag vom 01.07.1999.
Darin heißt es: Der Mietvertrag läut auf unbestimmte Zeit und kann ... gekündigt werden.
Nach 5, 8 oder 10 Jahren verlängert sich diese 3monatige Kündigungsfrist um 3, 6 oder 9 Monate.

Sind diese langen Kündigungsfristen überhaupt noch gültig?
Kann ich mit einer 3monatigen Frist kündigen?

Seit der letzten Mietrechtsnovelle haben wir assymetrische Kündigungsfristen, d.h. nur wenn der Vermieter kündigt, verlängert sich die Kündigungsfrist nach 5 und 8 Jahren auf 6 bzw. 9 Monate.
Wenn dagegen der Mieter kündigt, bleibt es bei 3 Monaten Kündigungsfrist.
Wenn der Mieter bis Ende Februar (bzw. spätestens am dritten Werktag im März) kündigt, so läuft die Kü-frist bis 31. Mai.
MfG
Lucky
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 05:05    Titel: Antworten mit Zitat

Das kann man so pauschal nicht sagen. Die genaue Vertragsgestaltung müsste beleuchtet werden. So kann es durchaus sein, dass auch für den Mieter die längeren Kündigungsfristen gelten. Nämlich dann, wenn die Kündigungsfristen durch Individualvertrag vereinbart oder die Klausel ausgehandelt wurde.

Vgl dazu Art 229 § 3 Abs. 10 EGBGB, Schmidt-Futterer, MietR 9. Auflage, § 573c BGB Rdn. 34, Horst, Praxis des Mietrechts, Seite 352, Rdn. 1623

 
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 08:52    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei eine solche Vereinbarung in 99,9% der Fälle nicht vorkommt.
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

Aber die 0,1% beschäftigen Juristen. Auf den Arm nehmen

 
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