Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Führerscheinrückgabe
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Führerscheinrückgabe

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verkehrsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Solengo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 13:22    Titel: Führerscheinrückgabe Antworten mit Zitat

Gegen A, der Deutscher ist, wurde in Italien ein 6-wöchiges Fahrverbot verhängt und die Durchführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung angeordnet. Außerdem wurde ein Fahrverbot auf italienischem Staatsgebiet bis zum Ausgang der MPU angeordnet.

A hat nach Ablauf des 6-wöchigen Fahrverbotes von der italienischen Behörde die Rückgabe seines Führerscheines verlangt.

Die Behörde hat nun den Führerschein samt Fahrverbotsdekret an das zuständige Kreisverwaltungsreferat (KVR) in Deutschland geschickt mit der Auflage, das deutsche KVR habe A über das erweiterte Fahrverbot in Italien zu informieren und ihm seinen Führerschein zurückzugeben.

Kann sich das KVR nun weigern, A den Führerschein zurückzugeben?
Kann das KVR eine MPU in Deutschland anordnen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 14:27    Titel: Re: Führerscheinrückgabe Antworten mit Zitat

Solengo hat folgendes geschrieben::
Kann sich das KVR nun weigern, A den Führerschein zurückzugeben?
Nein

Solengo hat folgendes geschrieben::
Kann das KVR eine MPU in Deutschland anordnen?
Ja, das ist möglich.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Solengo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 14:29    Titel: Führerscheinrückgabe Antworten mit Zitat

Solengo hat folgendes geschrieben::
Kann das KVR eine MPU in Deutschland anordnen?
Ja, das ist möglich.
_________________

Aus welchem Grund denn?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Jens L
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 2419
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt darauf an. Aufgrund der recht ungenauen Ausgansschilderung wüsste ich jetzt für diesen speziellen Fall keinen Grund. Dieser könnte sich aus dem Grund ergeben, aus dem die italienischen Behörden dem A seinen FS abgenommen und nach Deutschland geschickt haben.

Ich habe die Frage
Solengo hat folgendes geschrieben::
Kann das KVR eine MPU in Deutschland anordnen?
mehr als eine prinzipielle Frage verstanden. Und prinzipiell ist es so, daß auch wegen einer im Ausland begangenen Tat in Deutschland eine MPU angeordnet werden kann, wenn diese Tat Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aufkommen lässt.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Solengo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 14:57    Titel: Führerscheinrückgabe Antworten mit Zitat

Die italienische Behörde hat dem KVR nur mitgeteilt, dass ein Fahrverbot auf italienischem Staatsgebiet bis zum Ausgang der ärztlichen Untersuchung bestünde. Über den Grund des Fahrverbotes wurde in dem Dekret keine Angabe gemacht. Die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung kann ja aus verschiedensten Gründen angeordnet worden sein. Logischerweise wird das KVR an das Nächstliegende denken: TF. Aber dafür hat es keine Anhaltspunkte.

Kann und darf es aber Auskunft von der it. Behörde über den Grund des FV verlangen und kann/darf die it. Behörde dies erteilen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verkehrsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.