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Gegen A, der Deutscher ist, wurde in Italien ein 6-wöchiges Fahrverbot verhängt und die Durchführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung angeordnet. Außerdem wurde ein Fahrverbot auf italienischem Staatsgebiet bis zum Ausgang der MPU angeordnet.
A hat nach Ablauf des 6-wöchigen Fahrverbotes von der italienischen Behörde die Rückgabe seines Führerscheines verlangt.
Die Behörde hat nun den Führerschein samt Fahrverbotsdekret an das zuständige Kreisverwaltungsreferat (KVR) in Deutschland geschickt mit der Auflage, das deutsche KVR habe A über das erweiterte Fahrverbot in Italien zu informieren und ihm seinen Führerschein zurückzugeben.
Kann sich das KVR nun weigern, A den Führerschein zurückzugeben?
Kann das KVR eine MPU in Deutschland anordnen?
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 08.02.09, 14:39 Titel:
Das kommt darauf an. Aufgrund der recht ungenauen Ausgansschilderung wüsste ich jetzt für diesen speziellen Fall keinen Grund. Dieser könnte sich aus dem Grund ergeben, aus dem die italienischen Behörden dem A seinen FS abgenommen und nach Deutschland geschickt haben.
Ich habe die Frage
Solengo hat folgendes geschrieben::
Kann das KVR eine MPU in Deutschland anordnen?
mehr als eine prinzipielle Frage verstanden. Und prinzipiell ist es so, daß auch wegen einer im Ausland begangenen Tat in Deutschland eine MPU angeordnet werden kann, wenn diese Tat Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aufkommen lässt. _________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
Die italienische Behörde hat dem KVR nur mitgeteilt, dass ein Fahrverbot auf italienischem Staatsgebiet bis zum Ausgang der ärztlichen Untersuchung bestünde. Über den Grund des Fahrverbotes wurde in dem Dekret keine Angabe gemacht. Die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung kann ja aus verschiedensten Gründen angeordnet worden sein. Logischerweise wird das KVR an das Nächstliegende denken: TF. Aber dafür hat es keine Anhaltspunkte.
Kann und darf es aber Auskunft von der it. Behörde über den Grund des FV verlangen und kann/darf die it. Behörde dies erteilen?
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