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Der Grossvater stirbt, die Grossmutter möchte noch zu Lebzeiten einiges geklärt haben.
Dazu gehört auch das Haus. Die Kinder der Grossmutter haben mit ihr besprochen, dass eine Enkeltochter das Haus geschenkt bekommen soll.
Dieses Haus könne auch schon von der Enkelin übernommen werden, wenn:
a.) die Oma im Haushalt Hilfe benötigt, oder
b.) Omas Leben erleichtert wird (z.B. keine Treppen usw.), wenn sie bei Ihrer Tochter einziehen würde.
Das Haus ist mit Schulden belastet und würden beim Einzug der Enkeltochter übernommen werden.
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