Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 07.02.09, 14:06 Titel: Konkurrenz in Online-Auktionshaus Abmahnen?
Hallo zusammen,
ein Online-Auktionshaushändler, seit Jahren gewerblich tätig, bemerkt das es seit einer Weile jemanden gibt der die selben Produkte wie er verkauft. Allerdings ist dieser als privater Verkäufer angemeldet, obwohl er definitiv gewerblich verkauft. Dieser Verkäufer sitzt in Österreich. Er wurde angeschrieben und darauf hingewiesen das er gegen die Richtlinien verstößt und sein Konto auf gewerblich umstellen soll, oder rechtliche Schritte werden eingeleitet. Dieser hat nur mit einem Lächeln und dem Satz: "Ihr könnt mir nix, ich bin in Österreich!" reagiert.
Auch ein Anruf beim Auktionshaus hat nix ergeben, sie haben keine Möglichkeit außer ihn anzumahnen das Konto auf gewerblich umzustellen. Man solle sich an einen Anwalt wenden und ihn abmahnen.
Stellt sich mir die Frage ob der Aufwand sich lohnt. Das Auktionshaus könnte sicherlich den Konkurrenten nach erfolgloser Abmahnung sperren, wenn es nur wollte! Wäre das nicht einfacher?
Man lasse sich am besten von einem Anwalt beraten, der sich mit österreichischem Wettbewerbsrecht auskennt. Vielleicht gibt es in Österreich entsprechende Verbraucherschutzorganisatioen, die sich für solche Fälle interessieren. _________________ Geist ist Geil!
Stellt sich mir die Frage ob der Aufwand sich lohnt. Das Auktionshaus könnte sicherlich den Konkurrenten nach erfolgloser Abmahnung sperren, wenn es nur wollte! Wäre das nicht einfacher?
Danke für den Link.
Die nette Dame machte nicht den Eindruck als ob sie den Nutzer sperren wollen. Die Aussage war, das sie da kein großes Interesse haben an solchen Verstößen, eher das Finanzamt. Ich weiß das diese Aussage Schwachsinn ist, allein schon wegen der anfallenden Gebühren bei privaten Verkäufern im Vergleich zu gewerblichen Verkäufern.
Zitat:
Man lasse sich am besten von einem Anwalt beraten, der sich mit österreichischem Wettbewerbsrecht auskennt. Vielleicht gibt es in Österreich entsprechende Verbraucherschutzorganisatioen, die sich für solche Fälle interessieren.
Leider besteht noch keine Rechtsschutzversicherung, war gerade noch dabei mich zu informieren. Macht es ohne Rechtsschutzversicherung in diesem Fall überhaupt Sinn weiter rechtlich darauf einzugehen oder könnten da Kosten entstehen auf denen man dann sitzen bleiben könnte?
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 08.02.09, 01:20 Titel:
Adromir hat folgendes geschrieben::
Man lasse sich am besten von einem Anwalt beraten, der sich mit österreichischem Wettbewerbsrecht auskennt. Vielleicht gibt es in Österreich entsprechende Verbraucherschutzorganisatioen, die sich für solche Fälle interessieren.
Österreichisches Recht ist hier irrelevant. Es gilt das Tatortprinzip. Da die Seite in Deutschland bestimmungsgemäß abrufbar ist, liegt der Tatort (auch) in Deutschland, also ist die Zuständigkeit deutscher Gerichte begründet und deutsches Wettbewerbsrecht anwendbar.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.