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Jerrie FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.07.2008 Beiträge: 35
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Verfasst am: 07.02.09, 19:12 Titel: Reparatur der Heizung |
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Hallo,
in meiner Mietwohnung war der Thermostatkopf der Küchenheizung defekt und mußte
für € 68,-- erneuert werden. Vermieter wurde vorab darüber telefonisch informiert.
Er beruft sich auf § 17 Punkt 4 des schon sehr alten Mietvertrages und will die
Kosten auf mich abwälzen.
Wie ist die Rechtslage.
Vielen Dank für Auskunft.
mfG
Jerrie |
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Peacekeeper FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.03.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: 07.02.09, 19:23 Titel: Re: Reparatur der Heizung |
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Jerrie hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
in meiner Mietwohnung war der Thermostatkopf der Küchenheizung defekt und mußte
für € 68,-- erneuert werden. Vermieter wurde vorab darüber telefonisch informiert.
Er beruft sich auf § 17 Punkt 4 des schon sehr alten Mietvertrages und will die
Kosten auf mich abwälzen.
Wie ist die Rechtslage.
Vielen Dank für Auskunft.
mfG
Jerrie |
Was steht denn unter § 17 Punkt 4 genau? _________________ Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht. |
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Jerrie FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.07.2008 Beiträge: 35
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Verfasst am: 07.02.09, 21:01 Titel: Reparatur der Heizung / Nachtrag |
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Hallo,
§ 17: Kleinreparaturen bis € 100 trägt der Mieter pro Reparatur
mfG
Jerrie |
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Peacekeeper FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.03.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: 07.02.09, 21:20 Titel: Re: Reparatur der Heizung / Nachtrag |
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Jerrie hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
§ 17: Kleinreparaturen bis € 100 trägt der Mieter pro Reparatur
mfG
Jerrie |
Womit du soeben deine eigene Frage beantwortet hast _________________ Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht. |
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Jerrie FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.07.2008 Beiträge: 35
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Verfasst am: 07.02.09, 22:04 Titel: Reparatur der Heizung / nochmal Nachtrag |
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Hallo,
habe bei meinen Erkundigungen auch anders lautende Meinungen gehört, wonach Reparaturen an der Heizung -keine Wartungskosten- Sache des Vermieters ist.
Außerdem -so wie mir mein Vermieter auf einen 20 Jahre Mietvertrag geschrieben hat-,
gab es damals noch keine Klausel mit EURO 100,- pro Schadensfall.
Wie sieht jetzt die Würdigung aus?
mfG
Jerrie |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 08.02.09, 01:54 Titel: Re: Reparatur der Heizung / nochmal Nachtrag |
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Jerrie hat folgendes geschrieben:: | habe bei meinen Erkundigungen auch anders lautende Meinungen gehört, wonach Reparaturen an der Heizung -keine Wartungskosten- Sache des Vermieters ist. | Fein. Dann fragen Sie die Meinungsgeber doch mal, ob diese eine Rechtsgrundlage für ihre Meinung kennen (Achtung: ist so, hab ich gehört, weiß man doch, war schon immer so etc. pp. ist keine Rechtsgrundlage!)
Jerrie hat folgendes geschrieben:: | Außerdem -so wie mir mein Vermieter auf einen 20 Jahre Mietvertrag geschrieben hat-, | Was heißt das bitte?
Jerrie hat folgendes geschrieben:: | gab es damals noch keine Klausel mit EURO 100,- pro Schadensfall. | Stimmt. Es sei denn, der Vermieter wußte bereits in 1989, das rund 10 Jahre später der Euro kommen würde. Ich gehe allerdings davon aus, daß er dann (also wenn er das gewußt hätte) nicht als Vermieter, sondern als Orakel sein Geld verdienen würde. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Zuletzt bearbeitet von Biber am 08.02.09, 15:09, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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karli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2006 Beiträge: 2440 Wohnort: Ronneburg
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Verfasst am: 08.02.09, 14:56 Titel: Re: Reparatur der Heizung |
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Jerrie hat folgendes geschrieben:: | in meiner Mietwohnung war der Thermostatkopf der Küchenheizung defekt und mußte für € 68,-- erneuert werden. Vermieter wurde vorab darüber telefonisch informiert.
Er beruft sich auf § 17 Punkt 4 des schon sehr alten Mietvertrages und will die
Kosten auf mich abwälzen. | Wer hat denn die Instandsetzung in Auftrag gegeben? Und wer hat den Thermostatknopf kaputt gemacht? _________________ Wir machen das mit den Fähnchen! |
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Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Verfasst am: 08.02.09, 15:15 Titel: Re: Reparatur der Heizung / Nachtrag |
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Jerrie hat folgendes geschrieben:: | § 17: Kleinreparaturen bis € 100 trägt der Mieter pro Reparatur |
Mehr steht da nicht? Keine Obergrenze pro Jahr?
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Jerrie FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.07.2008 Beiträge: 35
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Verfasst am: 08.02.09, 18:10 Titel: Reparatur der Heizung |
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Hallo,
zu Ihren Fragen:
1. Auftraggeber für die Instandsetzung war der Vermieter
Aufgrund des Alters mußte der Thermostatknopf ausgetauscht werden.
2. Eine Obergrenze pro Jahr ist nicht vorgesehen.
Gruß
Jerrie |
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