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Reparatur der Heizung

 
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Jerrie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2008
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 19:12    Titel: Reparatur der Heizung Antworten mit Zitat

Hallo,

in meiner Mietwohnung war der Thermostatkopf der Küchenheizung defekt und mußte
für € 68,-- erneuert werden. Vermieter wurde vorab darüber telefonisch informiert.
Er beruft sich auf § 17 Punkt 4 des schon sehr alten Mietvertrages und will die
Kosten auf mich abwälzen.
Wie ist die Rechtslage.
Vielen Dank für Auskunft.

mfG

Jerrie
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Peacekeeper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 19:23    Titel: Re: Reparatur der Heizung Antworten mit Zitat

Jerrie hat folgendes geschrieben::
Hallo,

in meiner Mietwohnung war der Thermostatkopf der Küchenheizung defekt und mußte
für € 68,-- erneuert werden. Vermieter wurde vorab darüber telefonisch informiert.
Er beruft sich auf § 17 Punkt 4 des schon sehr alten Mietvertrages und will die
Kosten auf mich abwälzen.
Wie ist die Rechtslage.
Vielen Dank für Auskunft.

mfG

Jerrie


Was steht denn unter § 17 Punkt 4 genau?
_________________
Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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Jerrie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2008
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 21:01    Titel: Reparatur der Heizung / Nachtrag Antworten mit Zitat

Hallo,

§ 17: Kleinreparaturen bis € 100 trägt der Mieter pro Reparatur

mfG

Jerrie
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Peacekeeper
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.03.2007
Beiträge: 507

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 21:20    Titel: Re: Reparatur der Heizung / Nachtrag Antworten mit Zitat

Jerrie hat folgendes geschrieben::
Hallo,

§ 17: Kleinreparaturen bis € 100 trägt der Mieter pro Reparatur

mfG

Jerrie


Womit du soeben deine eigene Frage beantwortet hast
_________________
Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht.
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Jerrie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2008
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 22:04    Titel: Reparatur der Heizung / nochmal Nachtrag Antworten mit Zitat

Hallo,
habe bei meinen Erkundigungen auch anders lautende Meinungen gehört, wonach Reparaturen an der Heizung -keine Wartungskosten- Sache des Vermieters ist.
Außerdem -so wie mir mein Vermieter auf einen 20 Jahre Mietvertrag geschrieben hat-,
gab es damals noch keine Klausel mit EURO 100,- pro Schadensfall.
Wie sieht jetzt die Würdigung aus?

mfG

Jerrie
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 01:54    Titel: Re: Reparatur der Heizung / nochmal Nachtrag Antworten mit Zitat

Jerrie hat folgendes geschrieben::
habe bei meinen Erkundigungen auch anders lautende Meinungen gehört, wonach Reparaturen an der Heizung -keine Wartungskosten- Sache des Vermieters ist.
Fein. Dann fragen Sie die Meinungsgeber doch mal, ob diese eine Rechtsgrundlage für ihre Meinung kennen (Achtung: ist so, hab ich gehört, weiß man doch, war schon immer so etc. pp. ist keine Rechtsgrundlage!)

Jerrie hat folgendes geschrieben::
Außerdem -so wie mir mein Vermieter auf einen 20 Jahre Mietvertrag geschrieben hat-,
Was heißt das bitte?

Jerrie hat folgendes geschrieben::
gab es damals noch keine Klausel mit EURO 100,- pro Schadensfall.
Stimmt. Es sei denn, der Vermieter wußte bereits in 1989, das rund 10 Jahre später der Euro kommen würde. Ich gehe allerdings davon aus, daß er dann (also wenn er das gewußt hätte) nicht als Vermieter, sondern als Orakel sein Geld verdienen würde.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)


Zuletzt bearbeitet von Biber am 08.02.09, 15:09, insgesamt 1-mal bearbeitet
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karli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.05.2006
Beiträge: 2440
Wohnort: Ronneburg

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 14:56    Titel: Re: Reparatur der Heizung Antworten mit Zitat

Jerrie hat folgendes geschrieben::
in meiner Mietwohnung war der Thermostatkopf der Küchenheizung defekt und mußte für € 68,-- erneuert werden. Vermieter wurde vorab darüber telefonisch informiert.
Er beruft sich auf § 17 Punkt 4 des schon sehr alten Mietvertrages und will die
Kosten auf mich abwälzen.
Wer hat denn die Instandsetzung in Auftrag gegeben? Und wer hat den Thermostatknopf kaputt gemacht?
_________________
Wir machen das mit den Fähnchen!
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 15:15    Titel: Re: Reparatur der Heizung / Nachtrag Antworten mit Zitat

Jerrie hat folgendes geschrieben::
§ 17: Kleinreparaturen bis € 100 trägt der Mieter pro Reparatur

Mehr steht da nicht? Keine Obergrenze pro Jahr?

 
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Jerrie
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2008
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 18:10    Titel: Reparatur der Heizung Antworten mit Zitat

Hallo,
zu Ihren Fragen:

1. Auftraggeber für die Instandsetzung war der Vermieter
Aufgrund des Alters mußte der Thermostatknopf ausgetauscht werden.

2. Eine Obergrenze pro Jahr ist nicht vorgesehen.

Gruß

Jerrie
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