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Wechsel von Private in die Gesetzliche Krankenversicherung

 
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Anwärter
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Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 156

BeitragVerfasst am: 07.02.09, 22:22    Titel: Wechsel von Private in die Gesetzliche Krankenversicherung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe mal wieder eine Frage. Nehmen wir an, Beamter A wird wegen einer Diabetes nicht in Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen. Sondern nach der Probzeit als Angestellter weiter beschäftigt.

Kann die Gesetzliche KV Beamten A dann nicht aufnehmen oder ablehnen?

Gruß Anwärter
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ratte1
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Anmeldungsdatum: 07.09.2007
Beiträge: 788
Wohnort: Deutsche Märchenstraße

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

grds. tritt Versicherungspflicht kraft Gesetzes ein und damit kann die gesetzliche KK die Mitgliedschaft nicht ablehnen (§ 5 Abs.1 Nr.1 SGB V), s.hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html .

Ausnahmen: Es besteht Versicherungfreiheit auf Grund eines Befreiungsantrags, s. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__8.html

oder der Beamte wäre bereits älter als 54 Jahre (§ 6 Abs.3a SGB V) , s.hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html


Freundliche Grüße

ratte1
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Anwärter
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Anmeldungsdatum: 06.03.2006
Beiträge: 156

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Alles klar, danke.
Nur noch eine Frage, könnte die Versicherung einen Zuschlag verlangen, nehmen wir an wenn Beamter A Zuckerkrank wäre?
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ratte1
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.09.2007
Beiträge: 788
Wohnort: Deutsche Märchenstraße

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 22:42    Titel: Antworten mit Zitat

Anwärter hat folgendes geschrieben::
... könnte die Versicherung einen Zuschlag verlangen, nehmen wir an wenn Beamter A Zuckerkrank wäre?
Nein, dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage.

Freundliche Grüße

ratte1
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