Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 07.02.09, 22:22 Titel: Wechsel von Private in die Gesetzliche Krankenversicherung
Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage. Nehmen wir an, Beamter A wird wegen einer Diabetes nicht in Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen. Sondern nach der Probzeit als Angestellter weiter beschäftigt.
Kann die Gesetzliche KV Beamten A dann nicht aufnehmen oder ablehnen?
Anmeldungsdatum: 07.09.2007 Beiträge: 788 Wohnort: Deutsche Märchenstraße
Verfasst am: 08.02.09, 16:18 Titel:
Hallo,
grds. tritt Versicherungspflicht kraft Gesetzes ein und damit kann die gesetzliche KK die Mitgliedschaft nicht ablehnen (§ 5 Abs.1 Nr.1 SGB V), s.hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html .
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.