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GBR aufgelöst mit offenen Forderungen an die GBR

 
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JollyJumper
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.05.2005
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 00:00    Titel: GBR aufgelöst mit offenen Forderungen an die GBR Antworten mit Zitat

Es gab eine GBR XY mit 2 Inhabern, die zu 31.12.08 oder 01.02.2009 ihre Tätigkeit eingestellt hat.
Inhaber der GBR waren X und Y, die mittlerweile beide anderweitig (als Freiberufler?) tätig sind!

A hat seit September eine Rechnung an GBR XY gestellt, die trotz Mahnungen nicht bezahlt wurde!

Da GBR XY jedoch nicht mehr existiert (so zu sagen als Firma) bzw. keine Konten mit Liquidität zu Begleichung der Rechnung hat, fühlen sich weder X noch Y zuständig.
Außer dem Hinweis auf die mangelnde Liquidität von GBR XY hat A nur einen "freundlichen" Hinweis erhalten, dass er mangels Masse wohl nichts mehr erhalten würde!

Nun ist A der Meinung, das GBR XY, bzw. Ex- Inhaber X und Y quasi mit ihrem A.sch für Verbindlichkeiten der GBR haften. Schließlich sind Sie (Ex-)Inhaber der Gbr und diese hat Ihre Verbindlichkeiten nicht beglichen.

Was diese Situation besonders macht ist das A durchaus freundschaftlichen Beziehungen zu den Inhaber X und Y der GBR XY hatte und zuletzt auch noch hat.... aber das ist etwas was er sich in geschäftlichen Beziehungen wohl in Zukunft sparen wird.

A hat nun hinsichtlich seiner offenen Rechnung einige Fragen:

1) Wie kann A seine Forderung durchsetzen (Gehen wir mal davon aus dass die Forderung berechtigt ist!).
2) Kann eine GBR ihre Haftung für Forderungen an Sie ablehnen!
3) A geht davon aus dass Inhaber X und Y für die Forderungen an die GBR haften. Muss A nun X und / oder Y persönlich hinsichtlich der offenen Forderung verklagen!
4) Kann GBR XY in eine Insolvenz gehen wie eine GmbH ohne dass Inhaber X und Y auch privat in Insolvenz gehen!

5) Was für schritte Maßnahmen sind sinnvollerweise zu ergreifen????
??????

Danke für die Antworten!

JJ
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Kleinalrik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

3) A geht davon aus dass Inhaber X und Y für die Forderungen an die GBR haften. Muss A nun X und / oder Y persönlich hinsichtlich der offenen Forderung verklagen!

Richtig.

4) Kann GBR XY in eine Insolvenz gehen wie eine GmbH ohne dass Inhaber X und Y auch privat in Insolvenz gehen!

Nein. Bzw. eine Insolvenz der GbR wäre gleichbedeutend mit einer Insolvenz von X und Y.

5) Was für schritte Maßnahmen sind sinnvollerweise zu ergreifen????

Das wäre jetzt Beratung. Aber auf das Wesentliche kommen Sie ja von selbst.
Zunächst wäre es wohl aber nicht verkehrt, X und Y über die tatsächliche Rechtslage zu informieren. Beide scheinen anzunehmen, dass sie wohl aus dem Schneider seien, weil die GbR ihre Tätigkeit eingestellt hat. Dem ist nicht so. Jeder Gesellschafter einer GbR haftet mit seinem Privatvermögen für Verbindlichkeiten der GbR, und zwar bis zu fünf Jahren nach Aussscheiden aus der GbR (für Forderungen, die bis zu seinem Ausscheiden noch bestanden).
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ergänzend:

1) Wie kann A seine Forderung durchsetzen (Gehen wir mal davon aus dass die Forderung berechtigt ist!).

Z.B. mittels eines gerichtlichen Mahnbescheides an beide Gesellschafter. Vordrucke dazu gibts im Schreibwarenhandel

2) Kann eine GBR ihre Haftung für Forderungen an Sie ablehnen!

Ablehnen kann man grundsätzlich zunächst einmal alles, daher wird es wohl auf eine gerichtliche Auseinandersetzung herauslaufen
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Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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Notaranwärter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.03.2008
Beiträge: 195
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 14:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

4) Kann GBR XY in eine Insolvenz gehen wie eine GmbH ohne dass Inhaber X und Y auch privat in Insolvenz gehen!

Nein. Bzw. eine Insolvenz der GbR wäre gleichbedeutend mit einer Insolvenz von X und Y.


Also das sehe ich nicht so. Warum sollten die Gesellschafter in Insolvenz gehen, nur weil die GbR zahlungsunfähig ist? Ansonsten stimmt es, dass man einen Titel gegen die Gesellschafter erwirken muss, da Sie persönlich haften.
_________________
"Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen"
Tacitus
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Kleinalrik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

Nun ja, das ist nur eine Schlussfolgerung von mir, die in den meisten Fällen zutreffen dürfte.
Da alle Gesellschafter einer GbR mit ihrem kompletten (Privat-)vermögen haften, kann eine Zahlungsunfähigkeit einer GbR eigentlich nur durch eine Zahlungsunfähigkeit aller Gesellschafter erfolgen.
Gut, das bedeutet nicht automatisch, dass alle Gesellschafter die Privatinsolvenz beantragen müssten. Aber Geld ist erst mal keines da.
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