Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
Katharina1211 Interessierter
Anmeldungsdatum: 19.01.2009 Beiträge: 17 Wohnort: Lampertheim
|
Verfasst am: 08.02.09, 01:06 Titel: Miete und Hartz 4 zum 795.Mal -sorry- |
|
|
Beispiel: A hat eine Eigentumswohnung an B (Hartz-4-Empfaenger - nettes Ehepaar mit Kleinkind) vermietet.
Die Miete soll angeblich direkt vom Amt ueberwiesen werden und man hat auch entsprechende Formulare ausgefuellt.
Bis zu welchem Zeitpunkt kann A mit dem Eingang der Miete rechnen - es ist immerhin schon der 8. des Monats - und noch kein Geld da.
Koennte A vielleicht mal direkt beim Sozialamt anrufen oder sollte der vielleicht noch einige Tage abwarten (wie lange)?
Vielleicht hat ja jemand Erfahrung und kann die Bedanken zerstreuen.
Herzlichen Dank schon mal an dieser Stelle. |
|
Nach oben |
|
 |
Volker13 Gast
|
Verfasst am: 08.02.09, 01:27 Titel: |
|
|
Hallo Katharina,
erstmal freundlich beim Mieter nachfragen. Vielleicht ist der Mieter ja auch bereit, den Bewilligungsbescheid zu zeigen, sofern er schon einen hat. |
|
Nach oben |
|
 |
timmendorf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.10.2008 Beiträge: 89
|
Verfasst am: 08.02.09, 18:31 Titel: |
|
|
Ich habe grade im überfliegen 8te Monat gelesen und dachte mir der arme!
Das es heute noch sooooo nette Leute gibt:)
Als ich dann nochmal langsam las sah ich das es der 8te des ersten Monats ist und dazu noch Sonntag.
Also ich wäre an deiner Stelle noch sehr relaxt.
Ich würde am Montag einfach mal bei der Arge anrufen und freundlich nachfragen.. nur zur Sicherheit.
Größere Bedenken würde ich mir aber noch "lange" nicht machen.
Wirklich handeln würde ich erst anfangen wenn sich der Monat dem Ende zuneigt und ich von noch niemandem was gehört habe.
Wenn Ämter nicht viel können aber offene, bewilligte Rechnungen zahlen die ja in aller Regel sehr zuverlässig.
Aber das ist nur meine persönliche Meinung. |
|
Nach oben |
|
 |
Carli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.02.2006 Beiträge: 762
|
Verfasst am: 08.02.09, 19:02 Titel: |
|
|
Die ARGE darf da gar keine Auskunft geben.
MV-Partner ist der Mieter, nicht die ARGE.
Bitte den Mieter fragen  _________________ Es heißt Mietwohnung und Mietvertrag. Nicht MietSwohnung und MietSvertrag. Du zahlst ja auch keine MietSe, oder? |
|
Nach oben |
|
 |
timmendorf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.10.2008 Beiträge: 89
|
Verfasst am: 08.02.09, 19:11 Titel: |
|
|
Weiß ich nich genau, wie gesagt nur meine persönl. Meinung.
Aber wenn die das schon extra so gemacht haben das der Vermieter das Geld von denen direkt bekommt (normal ist das ja nicht) dann hätte ich als Vermieter schon gedacht das die Stelle von der ich den Betrag überwiesen bekomme auch bei Fragen zuständig ist wenn dieses Geld nicht kommt!?
Es geht ja nicht um persönliche Auskünfte zum Empfänger sondern nur darum ob der Vermieter nun Geld von ihnen zu erwarten hat und wann dies dann der Fall wäre.
Ich persönlich vermute das der Amtsschimmel da nur etwas langsam ist und die Ihre Überweisungen immer dann machen wenn sie alle machen.
Von daher würde ich davon ausgehen dass das Geld einige Wochen später kommt zu beginn.
Ich könnte mir auch gut vorstellen das die mit ihrer Zahlung immer einen Moat hiterher hinken
ODER das du am Ende des Moats gleich zwei Mieten bekommst. |
|
Nach oben |
|
 |
Volker13 Gast
|
Verfasst am: 08.02.09, 20:22 Titel: |
|
|
@timmendorf,
natürlich ist die Pallette der Möglichkeiten, die man sich vorstellen kann, vielfach. Wie wollen uns hier aber nichts vorstellen, sondern praktikable Lösungen in fiktiven Fällen finden.
Warum und weshalb das Geld noch nicht beim Vermieter gelandet ist, ist völlig unerheblich. Fakt ist, dass es nicht da ist.
Erster Ansprechpartner bleibt in diesem Fall der Mieter. Die ARGE darf überhaupt keine Auskünfte geben. |
|
Nach oben |
|
 |
Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
|
Verfasst am: 08.02.09, 20:48 Titel: |
|
|
Katharina1211 hat folgendes geschrieben:: | ...
Koennte A vielleicht mal direkt beim Sozialamt anrufen oder sollte der vielleicht noch einige Tage abwarten (wie lange)?
Vielleicht hat ja jemand Erfahrung und kann die Bedanken zerstreuen.
... |
Das Sozialamt wird mit Sicherheit nicht für die Mietzahlung zuständig sein. Diese Zeiten sind mit dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) vorbei. Wenn überhaupt, dann wäre es die ARGE.
Ferner bezweifle ich, daß die ARGE Mieterin der Wohnung ist. Daraus folgt, daß der Vermieter sich schon an denjenigen wenden muß, der die Wohnung angemietet hat (Mieter/in). Zudem darf die ARGE keine Auskünfte an Dritte (Vermieter/in) geben.
Vermieter sollten auch daran denken, daß die ARGE Sanktionen gegen ALG II - Empfänger verhängen kann. Dies kann auch für die Mietzahlung gelten. |
|
Nach oben |
|
 |
timmendorf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.10.2008 Beiträge: 89
|
Verfasst am: 08.02.09, 22:00 Titel: |
|
|
Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben:: | ...
Ferner bezweifle ich, daß die ARGE Mieterin der Wohnung ist. Daraus folgt, daß der Vermieter sich schon an denjenigen wenden muß, der die Wohnung angemietet hat (Mieter/in). Zudem darf die ARGE keine Auskünfte an Dritte (Vermieter/in) geben.
Vermieter sollten auch daran denken, daß die ARGE Sanktionen gegen ALG II - Empfänger verhängen kann. Dies kann auch für die Mietzahlung gelten. |
Sie sagte ja das Die Miete soll angeblich direkt vom Amt ueberwiesen werden und man hat auch entsprechende Formulare ausgefuellt.
Was ja eine Ausnahme darstellen würde weil dies normal nicht so ist.
Ich persönlich bin da einfach gestricktund würde eben wie gesagt in DIESEM FALL die ARGE schon als Ansprechpartner sehen.
WENN es diese Formulare gibt dann ist ja schon die zuständig das es mit der Miete klappt.
Der Mieter hat dann ja keinen Einfluß drauf.
Er kann höchstens ebenso nur nachfragen.
Könnte sein das nur er das darf aber wie gesagt..
ICH würde mich da gefühlsmäßig auch grundsätzlich eher an die Arge wenden als an den Mieter.
Schließlich scheint sich die ja schriftlich verpflichtet zu haben ihm diese Miete zu überweisen.
Von daher hat er ja gewissen Ansprüche gegenüber der Arge.
Von daher sehe ich es gefühlsmäßig schon als angebracht das ihm die Arge auskunft darüber gibt ob er tatsächlich Ansprüche ihr gegenüber hat, sich dies geändert hat und wenn nicht wann das Geld zu erwarten ist bzw warum es noch nicht da ist.
Aber wie ich schon mehrfach sagte nur mein persönlicher Eindruck |
|
Nach oben |
|
 |
Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
|
Verfasst am: 09.02.09, 00:07 Titel: |
|
|
timmendorf hat folgendes geschrieben:: | ...
Ich persönlich bin da einfach gestricktund würde eben wie gesagt in DIESEM FALL die ARGE schon als Ansprechpartner sehen.
... |
Bei der Frage nach der Rechtslage kommt es aber nicht darauf an, wie einer gestrickt ist, sondern was im SGB II, SGB I und/oder SGB X steht.  |
|
Nach oben |
|
 |
timmendorf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.10.2008 Beiträge: 89
|
Verfasst am: 09.02.09, 00:13 Titel: |
|
|
Schon, aber wir wollen ja auch das Problem bestmölich Lösen
Schaden tut der Argeanruf sicher nicht.
Vielleicht klappts, ob legal oder nicht.
Anderenfalls hats 10 Cent gekostet und er/sie bekommt genau gesagt wie er das sonst machen soll. |
|
Nach oben |
|
 |
Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
|
Verfasst am: 09.02.09, 00:14 Titel: |
|
|
timmendorf hat folgendes geschrieben:: | Schon, aber wir wollen ja auch das Problem bestmölich Lösen
... |
Die Behörden - wie auch die ARGE - sind aber an Recht und Gesetz gebunden.  |
|
Nach oben |
|
 |
timmendorf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.10.2008 Beiträge: 89
|
Verfasst am: 09.02.09, 00:53 Titel: |
|
|
Na es gibt ja wie gesagt scheinbar dieses sonderformular das vielleicht die Sache ändert.
Außerdem geht nicht immer alles streng nach Vorschrift.
Der arme Mieter, als hätte der nich schon genug um die Ohren mit der ARGE  |
|
Nach oben |
|
 |
Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
|
Verfasst am: 09.02.09, 01:05 Titel: |
|
|
timmendorf hat folgendes geschrieben:: | ...
Der arme Mieter, als hätte der nich schon genug um die Ohren mit der ARGE  |
Ne, is klar.
Nur hat eben die ARGE nicht mit dem Vermieter den Mietvertrag abgeschlossen, sondern der Mieter (der Leistungen nach dem SGB II erhält). Der Mieter ist im übrigen dafür verantwortlich, daß der Vermieter die Miete erhält. |
|
Nach oben |
|
 |
kirchturm FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.02.2007 Beiträge: 2834 Wohnort: NRW
|
Verfasst am: 09.02.09, 01:06 Titel: |
|
|
Wenn dieser arme Mieter wieder Arbeit finden sollte: Meldet sich Vermieter dann auch beim Arbeitgeber, dass dieser doch bitte Betrag x (= Miete) direkt an ihn überweisen solle? _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen) |
|
Nach oben |
|
 |
timmendorf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.10.2008 Beiträge: 89
|
Verfasst am: 09.02.09, 04:31 Titel: |
|
|
Hat der Arbeitgeber ein Formular unterschrieben das er
die Miete überweist, oder überweist überhaupt irgend ein Arbeitgeber Mieten?
Sollte mir mein Mieter so ein Formular von seinem Arbeitgeber bringen
dann würde ich mich zuerst ebenfalls immer an den wenden. |
|
Nach oben |
|
 |
|