Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
det11 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
|
Verfasst am: 10.02.09, 12:23 Titel: Radarwarner |
|
|
Warum sind Radarwarner verboten ? _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt |
|
Nach oben |
|
|
Kormoran FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.06.2006 Beiträge: 2572
|
Verfasst am: 10.02.09, 12:27 Titel: |
|
|
Weil sie dazu dienen, Verkehrsüberwachungseinrichtungen zu umgehen. _________________ Herzliche Grüße
Kormoran |
|
Nach oben |
|
|
Redfox FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
|
Verfasst am: 10.02.09, 12:29 Titel: Re: Radarwarner |
|
|
det11 hat folgendes geschrieben:: | Warum sind Radarwarner verboten ? |
Das wäre mir neu.
Oder was ist gemeint? _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
|
Nach oben |
|
|
Kormoran FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 01.06.2006 Beiträge: 2572
|
|
Nach oben |
|
|
det11 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
|
Verfasst am: 10.02.09, 12:31 Titel: |
|
|
Gemeint sind diese Dinger die man sich ins Auto legt.
Kormoran, gibts dazu evtl. nen § ?
edit : Vielen Dank Kormoran _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt |
|
Nach oben |
|
|
Redfox FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
|
Verfasst am: 10.02.09, 12:34 Titel: |
|
|
Danke, aber den § kenne ich. Allerdings steht dort nur etwas zum Betrieb bzw. der betriebsbereiten Mitführung.
Das Radarwarngeräte per se "verboten sind" finde ich dort nicht.
Daher meine Überraschung und die Nachfrage, was gemeint ist. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
|
Nach oben |
|
|
det11 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
|
Verfasst am: 10.02.09, 12:39 Titel: |
|
|
Würde das dann bedeuten dass wenn der RW ausgeschaltet im Auto liegt, das wäre nicht verboten ? _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt |
|
Nach oben |
|
|
Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
|
Verfasst am: 10.02.09, 12:48 Titel: |
|
|
Wenn die Betriebsbereitschaft genauso definiert wird, wie die von Fernsehern bei der GEZ, dann bestimmt.
Ansonsten ist das Gerät an sich nicht verboten, wenn es zum Beispiel zu Hause rumliegt.
Wie ist es denn mit mobilen oder festeingebauten Navigationsgeräten, die zum Teil vor fest installierten Geschwindigkeitsmessen warnen? _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
|
Nach oben |
|
|
Redfox FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 8443 Wohnort: Am Meer
|
Verfasst am: 10.02.09, 12:49 Titel: |
|
|
det11 hat folgendes geschrieben:: | Würde das dann bedeuten dass wenn der RW ausgeschaltet im Auto liegt, das wäre nicht verboten ? |
Wahrscheinich fällt auch dies unter betriebsbereiter Mitführung bzw. es könnte zumindest wegen eines drohendem Verstoßes gegen § 23 Abs. 1b StVO sichergestellt und vernichtet werden.
Siehe dazu BayVGH, Beschluss v. 13.11.2007; Az.: 24 ZB 07.1970: "Welche Anforderungen an den Begriff der Betriebsbereitschaft zu stellen sind, ist in Rechtsprechung und Wissenschaft noch nicht abschließend geklärt. Soweit ersichtlich wird überwiegend angenommen, dass Betriebsbereitschaft jedenfalls dann besteht, wenn das Radarwarngerät während der Fahrt jederzeit ohne größeren technischen Aufwand eingesetzt werden kann."
Interessant ist das Urteil auch wegen der Gründes für dieses Verbot:
"Damit ist bezweckt, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Denn der Einsatz von Radarwarngeräten lässt die Absicht des Fahrzeugführers erkennen, seine Geschwindigkeit nur bei Verkehrskontrollen an die vorgeschriebenen Richtwerte anzupassen und außerhalb der Kontrollbereiche die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu missachten." _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为 |
|
Nach oben |
|
|
Schoeneberg30 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.12.2008 Beiträge: 199 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 10.02.09, 14:29 Titel: |
|
|
- Radarwarngeräte sind Verboten.
- Gegenverkehr mit Lichthupe vor Radar warnen ist verboten.
Ich verstehe jedoch nicht, wieso es nicht verboten ist, dass Radiosender im Takt vor Blitzern mit Positionsangaben warnen dürfen. |
|
Nach oben |
|
|
WernerSnow FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.01.2005 Beiträge: 234
|
Verfasst am: 10.02.09, 15:35 Titel: |
|
|
Zwischenfrage zu den Navis: Wenn das Navi auf die bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen mit einem "Achtung" hinweist (wenn man zu schnell ist), ist das dann ebenfalls verboten? _________________ IANAL - I Am Not A Lawyer
Ich irre mich nie, wenn ich mich nicht irre |
|
Nach oben |
|
|
Schoeneberg30 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.12.2008 Beiträge: 199 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 10.02.09, 15:42 Titel: |
|
|
Wohl eher nicht, denn das ist wohl eher eine Unterstützung, falls man ein Schild nicht sieht, oder nicht darauf achtet, es warnt ja nicht vor einem Blitzer. |
|
Nach oben |
|
|
Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
|
Verfasst am: 10.02.09, 15:47 Titel: |
|
|
Sobald aber ein Navi vor einer festen Blitze warnt, ist es wieder nicht erlaubt? _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
|
Nach oben |
|
|
Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
|
Verfasst am: 10.02.09, 16:15 Titel: |
|
|
der_drebber hat folgendes geschrieben:: | Sobald aber ein Navi vor einer festen Blitze warnt, ist es wieder nicht erlaubt? | Darüber gibt und gab es wohl lange Diskussionen (wenn ich mich nicht irre, auch hier). Da aber entsprechende Navigationsgeräte weder massenhaft aus Fahrzeugen oder Händlerregalen beschlagnahmt werden und entsprechende Updates auch auf deutschen Internetseiten der Hersteller angeboten werden, muß es ja wohl entweder erlaubt sein oder bundesweit von allen einschlägigen Stellen toleriert werden.
Ich würde es auch nicht verstehen, schließlich geht auch niemand gegen entsprechende Nachrichten in Zeitungen und Radiosendungen vor. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
|
Nach oben |
|
|
Versicherungsmensch FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.04.2007 Beiträge: 2919 Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss
|
Verfasst am: 10.02.09, 16:23 Titel: |
|
|
Zu den Radiosendungen oder -warnungen gab es soviel ich weiß aber mal einen Streit, der beigelegt werden konnte. Vielleicht finde ich da noch irgendwas.
Vorerst gab es aber folgendes Urteil. Gefunden in einer Online-Zeitung.
Ich meine aber gehört zu haben, dass eben diese Blitzwarner in Navis nicht zulässig seien. Vielleicht ist das auch schon überholt. (ich suche auch hier mal ein wenig) _________________ Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers) |
|
Nach oben |
|
|
|