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Hallo,
folgender Sachverhalt in Stichworten:
- Negativstaatler soll ausreisen, da weniger als 2 Jahre mit Deutscher verheiratet und keine Bindung zum gemeinsamen Kind.
- Verwaltungsgericht stoppt von der Ausländerbehörde angeordnete Ausreise - will auf das Ergebnis des familienpsychologischen Gutachtens warten. (Ergebnis Gutachten: keine Bindung zwischen Kind und Negativstaatler, Begleiteter Umgang wird empfohlen).
- Verwaltungsgericht hat Gutachten seit 2 Monaten auf dem Tisch
- Negativstaatler befindet sich im einstweiligen Rechtschutzverfahren und hat keinen gesicherten Aufenthaltsstatus
Nun meine Frage: wie lange wird es wohl dauern, bis das Verwaltungsgericht entscheidet?
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