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Verfasst am: 11.02.09, 12:50 Titel: Befristete Verträge mit/ohne sachlichen Grund
Hallo,
ich hätte mal eine Verständnisfrage.
Kann man einen Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund abschließen (§ 14 Abs.2 TzBfG), sofern ein Arbeitsvertrag mit sachlichen Grund (§ 14 Abs 1 TzBfG) diesem vorausging?
Mir ist noch nicht ganz bewußt, unter welchen Umständen ein Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund nicht abgeschlossen sein darf, wenn zuvor ein Arbeitsvertrag mit sachlichen Grund bereits vorhanden war. Gibt es da ein Regel, die man sich merken kann und die in jedem Fall gilt?
1. Die Beschränkung des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, nach der eine Befristung nur zulässig ist, wenn mit dem selben Arbeitgeber zuvor kein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat, betrifft nur die erstmalige Befristung eines Arbeitsvertrages auf der Grundlage des TzBfG.
2. Ist nach BeschFG ein Arbeitsvertrag wirksam befristet worden, ist eine Verlängerung bis zu zwei Jahren nach dem TzBfG auch dann möglich, wenn mit dem selben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG gilt nicht für den Verlängerungsvertrag.
Einmal heißt es, dass eine nochmalige Befristung nicht möglich ist und einmal heißt es, dass es doch möglich ist. Kann mir jemsnd mal sagen, wie ich das verstehen soll?
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