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Verfasst am: 08.02.09, 11:38 Titel: Pfändungsgeld anrechnen auf Unterhaltsvorschuss?
Mir wurde durch einen Fehler des Jugendamtes der Unterhaltsvorschuss gestrichen. Nach Widerspruch muss dieser jetzt rückwirkend neu berechnet werden. Während dieser Zeit habe ich eine Lohnpfändung gegen meinen Ex erwirkt auf die in den letzten Jahren aufgelaufenen Unterhaltsrückstände- n i c h t laufender Unterhalt. Jetzt will das Jugendamt diese monatlichen Zahlungen der Pfändung auf den Unterhaltsvorschuss anrechen. Damit wäre mir ja wieder nicht geholfen. Wo kann man da genau nachlesen oder ist das Jugendamt im Recht?
Danke für Eure Hilfe.
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