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Verfasst am: 09.02.09, 11:09 Titel: Unterhalts- oder Pflegezahlung an den mir fremden Erzeuger
Guten Morgen!!!!!
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!!!!
Ich habe meinen leiblichen vater nur einmal in meinem Leben gesehen. Er hat sich nie um mich und meine Schwester (vom selben Vater) gekümmert. Im Gegensatz zu ihr, hat er meiner Mutter bis zu meinem 18. Lebensjahr Unterhalt gezahlt.
Müßte ich im Pflegefall Unterhalt zahlen?????
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 09.02.09, 11:56 Titel:
Kinder sind verpflichtet, ihren Eltern Unterhalt zu gewähren, wenn diese außerstande sind, sich selbst zu unterhalten.
Der Unterhaltsanspruch eines Elternteils gegen seine Kinder kann ganz oder teilweise wegfallen, wenn eine der Voraussetzungen des § 1611 Abs. 1 BGB vorliegt.
Ob eine der Voraussetzungen des § 1611 Abs. 1 BGB, wie sittliches Verschulden oder eine schwere Verfehlung, vorliegt, kann nicht generell, sondern nur nach den maßgeblichen Umständen des einzelnen Falles beurteilt werden. Bei der Billigkeitsprüfung ist eine Abwägung der einzelnen Interessen (genereller Unterhaltsanspruch des Elternteils einerseit und Unzumutbarkeit der Unterhaltszahlung für die Kinder andererseits) vornehmen.
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