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guten tag liebes forum wünsche allseits einen netten sonntagnachmittag und melde mich mit folgender frage :
person a im folgenden patient genannt - sucht einen hautarzt auf, mit der bitte, die muttermale anzusehen, sog. screening, welches die krankenkassen seit kurzem für alle ab 35 alle zwei jahre bezahlen.
vorn bei der anmeldung wurde gesagt, alle zwei jahre kostenfrei, wenn über 35.
ok, wartezeit, dann dran.
der arzt nimmt ein auflichtmikroskop, d.h. eine lampe, an der direkt ein vergrösserungsglas
( lupe ) angeschlossen ist und schaut sich alle muttermale an.
nach knapp zwei minuten sagt er. alles ok sie sind gesund.
dann geht er raus und herein kommt eine sprechstundenhelferin, die ein papier auf den tisch legt und sagt, so hier müssen sie bitte unterschreiben und ich bekomme jetzt 15 euro von ihnen .
wie bitte ? ja, es handle sich um das auflichtmikroskop um eine leistung, die die kasse nicht zahlt. IGEL -leistung, die 15 euro kostet und die der patient zu zahlen hat.
der patient ( person a ) ist so was von gebügelt und bezahlt, darauf hoffend, das das so stimmt.
dann liest der patient im netz nach, die IGEL leistung muss VORHER schriftlich vereinbart werden.
gibt es eine möglichkeit , die 15 euro zurückzubekommen ?
Der Einsatz des Auflichtmikroskopes beim Facharzt dient der optimalen Erkennung eines Hautkrebses laut eines medizinischen Fachportales. Nur weil ein Lämpchen an der Lupe brennt, kostet es 15 Teuro Eigenzahlung und fällt unter die IGEL Listenregelung, leider.
Ich meine aber, hier lag eine vorsätzlich falsche Reihenfolge vor. Erst hätte der Arzt die IGEL Leistung ankündigen und begründen müssen, dann hätte der Patient zustimmen oder ablehnen sollen. Bei Zustimmung erfolgt die Gegenzeichnung, bei Ablehnung verweist der Facharzt auf das höhere Risiko, Hautkrebs nicht zu entdecken.
Nun haben sie aber unterschrieben und bezahlt, statt zu protestieren. Wenn Arzt und Sprechstundenhilfe die falsche Reihenfolge und die unterlassene Aufklärung bestreiten, was dann?
guten abend, unterschrieben wurde nicht - aber bezahlt.
es wurde bei der anmeldung darauf hingewiesen, dass alle zwei jahre bei personen über 35 die früherkennung von der kasse bezahlt wird. von einer igel leistung und zusätzlichen kosten war nie die rede.
der patient war der meinung, dass die krankenkasse die leistung erstattet.
es hätte m.e. vorher ein vertrag - schriftlich - gemacht werden müssen.
Ich bezahle gegen Quittung, aber verweigere die Unterschrift?
Egal, da sie bezahlt haben, laufen sie dem Arzt hinterher. Der Arzt wird es wohl als Anerkennung der IGEL Leistung werten und ihnen vermutlich nicht freiwillig die 15 Eur zurückerstatten.
Streben sie eine zivilrechtliche Rückforderung an, oder ein Schlichtungsverfahren bei der zuständigen Ärztekammer?
Nun noch zwei Fragen an sie:
1. Wäre mit Hilfe der IGEL Leistung tatsächlich ein Hautkrebs entdeckt worden, wären sie
dem Arzt dankbar für die IGEL Leistung gewesen?
2. Wäre wegen nicht Nutzung der IGEL Leistung ein vorhandener Hautkrebs nicht entdeckt worden, würden sie dem Arzt Vorwürfe machen?
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