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Wenn, wie seit einigen Jahren, bei Mietminderung der entsprechende Betag von der Warmmiete abgezogen wird, stellt sich mir eine Frage:
Welche Nebenkostenvorrauszahlungen werden zu Grunde gelegt? Gelten die Vorrauszahlungen als vollständig geleistet oder hat der Vermieter das Recht, sich zumindest einen Teil der geminderten Miete hintenrum über die Nebenkostenabrechnung wieder reinzuholen? - Wenn das so wäre, dann würde es ja gar keinen Sinn machen, die Warmmiete bei der Minderung anzusetzen...
Welche Nebenkostenvorrauszahlungen werden zu Grunde gelegt? Gelten die Vorrauszahlungen als vollständig geleistet oder hat der Vermieter das Recht, sich zumindest einen Teil der geminderten Miete hintenrum über die Nebenkostenabrechnung wieder reinzuholen?
Bei einer berechtigten Mietminderung ist der Mieter in der Betriebskostenabrechnung so zu stellen, als hätte er die vollen Zahlungen geleistet.
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