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PKH bei Wohneigenheim ohne Tilgungsrate ?

 
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Uwe Hoffmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 00:21    Titel: PKH bei Wohneigenheim ohne Tilgungsrate ? Antworten mit Zitat

Hallo,
im Hinweisblatt zum PKH ist unter (H) vermerkt, dass Belastungen aus Fremdmittel bei Wohneigentum u.a. Zins- und Tilgungsraten (Baukredite) geltend gemacht werden können.
Gibt es irgendeinen Hinweis dafür, warum angeblich nur die Tilgungsraten keine gerichtliche Anerkennung finden sollen? Danke! uwe
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne mich jetzt näher damit beschäftigt zu haben: Vielleicht, weil die Tilgungsraten im Endeffekt der Vermögensbildung dienen? Daueraufträge auf das eigene Sparbuch sind ja auch nicht vermögensmindernd abzusetzen.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Uwe Hoffmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.07.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 00:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, richtig, aber: Würde doch dann dem (Rechts-)Sinn der PKH widersprechen, wenn der Tilgungsanteil zum Einkommen dazugerechnet wird, d.h. z.B. Nettoeinkommen: 330,-, Baukreditrückzahlung pro Monat: 700,- bei 30,- Zinsen und 670,- Tilgung, macht Nettoeinkommen: 1000,-. Danke für die Antwort! uwe
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