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Vermieter V hat seit 5 Monaten einen Mietvertrag mit Mieter 1 und 2. Nur diese beiden Mieter sind im Mietvertrag aufgeführt und dem V bekannt.
V reicht nun Räumungsklage (Zahlungsrückstand) gegen Mieter 1 und 2.
Nachdem die Klage anhängig aber noch nicht rechtshängig ist, teilen Mieter 1 und 2 dem V mit, dass es noch einen dritten Mitbewohner gibt, den Mieter 3.
V sollte ja nun, auch wenn der Mieter 3 ein mitbesitzender Nichtmieter ist, die Klage gegen Mieter 3 erweitern, damit es im Rahmen der Zwangsvollstreckung keine Problem gibt.
Ist es nun sinnvoll die Klageerweiterung gegen Mieter 3 bereits im Zwischenstadium zwischen Anhängig- und Rechtshängigkeit vorzunehmen oder sollte man warten bis die Klage zugestellt und ggf. darauf erwidert wurde?
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