Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Anspruch auf Staatsbedienstetenwohnung?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Anspruch auf Staatsbedienstetenwohnung?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Beamtenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Sunshine09
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.10.2007
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 10:25    Titel: Anspruch auf Staatsbedienstetenwohnung? Antworten mit Zitat

A war Beamtin (A6, ca. 1200 € netto) des Freistaates Bayern bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Im Jahr 2006 wurden alle Beamten dieser Körperschaft nunmehr zu Körperschaftsbeamten ernannt.
Bei der "Umwandlung" in Körperschaftsbeamte wurde ausdrücklich versichert, dass den Beamten keine Nachteile gegenüber den Staatsbeamten entstehen würden.
Bisher wohnt A in einer Kellerwohnung ohne Tageslicht und eigenes Badezimmer für 300 € warm
Nun möchte A einen Antrag auf Zuteilung einer Staatsbedienstetenwohnung stellen.
A kann sich leider keine Wohnung auf dem freien Markt leisten, da diese in München sehr teuer sind (ab 600 € warm, 1 Zi.) .
Die Körperschaft vermietet an Ihre Beschäftigten auch eigene Wohnungen, diese kosten jedoch auch ab 550 €, 1 Zi.
Nach Rücksprache mit der zuständigen Behörde für die Wohnungsvergabe, sagte man, dass A keinen Anspruch auf eine Staatsbedienstetenwohnung hat, da Sie ja Körperschaftsbeamtin ist.
Kann A ihren Anspruch ggf. gerichtlich durchsetzen?
Gibt es sonst irgendwelche Vorschriften etc. auf die A sich berufen kann?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Beamtenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.