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Unterhalts Vermögens fragen

 
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goldschmied01
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 08.02.09, 21:46    Titel: Unterhalts Vermögens fragen Antworten mit Zitat

Hallo liebes Forum,
ich bin neu hier und das ist mein erster Beitrag.
Ich hoffe mann kan mir hier helfen.Würde mich sehr freuen.

Ich habe mal eine frage.Ich habe in meinem leben immer gespaart um mir vielleicht einmal eine eigentumswohnung oder ähnliches zu leisten.
Ich bin ein eher ängstlicher Mensch und habe momentan bei der lage im Finanzmarkt sehr viel Angst um mein Geld.Ich frage auch immer bei der Bank nach und die sagen es ist bei Ihnen sicher.
Aber jetzt meine frage an das Forum hier an euch.
Wie ist es wenn meine Eltern oder meine Geschwister irgendein ich nenne es verbrechen begehen oder was ich nicht hoffe bald auf Hilfe angewiesen sind zum beispiel Pflegefall oder ähnliches.Kann es dann sein das die versicherungen zu mir kommen und mein gespaartes Geld wollen ? Wenn ja kann ich es kurz davor abheben und Ihnen sagen es ist weg ?
Oder was kann ich in so einem Fall machen ?
Würde mich sehr über Antworten freuen !

Vielen Dank im vorraus !!!
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 12:36    Titel: Antworten mit Zitat

Versicherungen werden nicht auf Sie zukommen, da Leistungen der Pflegeversicherung
oder der Arbeitslosenversicherung nicht ggü. Verwandten geltend gemacht werden.
Einzig wenn das Sozialamt für Eltern Leistungen ergänzend zur Pflegeversicherung erbringen müsste, könnte man auf Sie zukommen. Hierbei gelten sehr hohe Freibeträge beim Vermögen.
eine selbstgenutzte Eigentumswohnung ist z.b. komplett geschützt, auch Vermögen welches der Altersvorsorge dient ist in aller Regel geschützt.

Kurz vorher das Geld verschwinden lassen oder verheimlichen ist natürlich illegal, macht man nicht Weinen
_________________
ausgezeichnet
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goldschmied01
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 15:51    Titel: eine frage dazu Antworten mit Zitat

Hallo amato,
vielen Dank für deine Antwort.
Dazu noch eine frage "Hierbei gelten sehr hohe Freibeträge beim Vermögen"
Wie hoch sind diese ?
Mal angenommen ich hätte 50000 oder mehr wäre das ein problem ?
UNd vielleicht noch eins:
"Kurz vorher das Geld verschwinden lassen oder verheimlichen ist natürlich illegal, macht man nicht"
Was wäre wenn ich sagen würde es ist weg ? Ich habe es gebraucht für was weiß ich was... ? Ich weiß illegal aber die frage sein mir erlaubt.
Danke
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Holzschuher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

soweit das Vermögen der angemessenen eigenen Altersvorsorge dient, braucht es nicht für den Elternunterhalt eingesetzt zu werden.

In diesem Fall des BGH, Urteil vom 30.8.2006 - XII ZR 98/04 , waren es z.B. rd. 113.400 EUR.
_________________
Gruß
Peter H.
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