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Leck im Dach und andere Mängel am Mietobjekt

 
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Wildfang Maja
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.01.2009
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 14:03    Titel: Leck im Dach und andere Mängel am Mietobjekt Antworten mit Zitat

Hallo,
Seit 2002 Wohnen wir in einem Endreihenhaus einer großen Gesellschaft in Hamburg zur Miete.
Die Wände sind nun kalt und in den Ecken feucht, von Renovierungen nach aktuellen Standarts der Wäredämmung an den Häusern hat unser Vermieter wohl noch nie etwas gehört.
Lieber möchten sie, dass wir die Häuser für 100.000 und ein paar Zerquetschte von denen abkaufen.

Nun haben wir haben ein Leck im Dach und rufen schon seit über 3 Wochen regelmäßig beim Hausmeister an, der immer wieder versichert, dass er die Handwerker Informiert hat und unser Problem beim Notdienst gemeldet hat, doch obwohl wir immer wieder anrufen und immer wieder versichert uns der Hausmeister, er sagt da bescheid und gibt den Dachdeckern unsere Nummer weiter, damit diese sich mit uns in Kontakt setzen.
Ein Maler hat er uns auch zuversichert.
Nun sind aber schon mehrere Wochen vergangen und nix kam, trozt mehrmaliger Anrufe.
Zwischen durch kam bei uns ein Heizungsmonteur (wegen eines Lecks an einem Heizungsrohr), der komischer weise sofort am nächsten Tag nach den Anruf meines Vaters bei der Hausverwaltung kam, doch von den Dachdeckern hören wir seit Wochen nix.

Was sollen wir nun tun ?
Wenn wir in der Zentrale anrufen werden wir nur wieder zu unseren Hausmeister durchgestellt, was uns ja bekannter Maßen sehr viel bringt Verrückt
Können wir die Miete kürzen, bis der Schaden behoben ist, oder gibt es da fristen einzuhalten ?
Ich meine wie sollen wir das Haus trocken bekommen wenns oben wieder reinregnet/ schneit ?


Eine weitere frage ist :

Unser Vormieter hatte von Öl auf Gasheizung umgestellt und als der Heizungstechniker wegen dem Rohr kam, meinte er, er hätte selten eine Heizung gesehen, welche so schlecht eingebaut worden war (bezogen auf Heizkörper, Verbindungen etc.).Kein Wunder, dass in meinem Zimmer nun das Rohe geleckt hatte und der Boden nun hinüber ist (Dicker grüner Schimmel. War Lecker). Nun gut, ich wollte eh von Teppich auf Laminat umsteigen. Nur dass ich dass im Sommer machen wollte, da ich die Möbel hätte in den Garten stellen könnnen.
Unserem Vermieter scheint das egal zu sein, denn die funktioniert doch, auch wenn sie klappter und rappelt, weil der Vormieter vergessen hat Ventile einzubauen, mit der man die Heizkörper entlüften kann. Auch müssen wir jeden Tag bzw. jeden zweiten den Druck nachstellen, weil der sich nicht konstant hält. Unsere Nachbarn müssen das nur 1x im Monat machen.
Auch dazu kam kein Statement vom Hausmeister. Die Werte der Heizung sind doch gut !

Unseren Vormieter können wir übrigens nicht ranziehen. Er liegt unter der Erde und braucht sich um Heizung und Dach über den Kopf keine sorgen mehr machen.


Was können wir in dem Fall tun ? Warten bis der Schornsteinfeger schlechte Werte feststellt und die nicht mehr durch die Püfung durchkommt ???
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

Mängel sollten grundsätzlich nachweisbar schriftlich gemeldet werden. Wenn der Mangel nicht unerheblich ist kann ab der Mangelmeldung für die gesamte Zeit in dem der Mangel vorhanden ist die Miete gemindert werden. Wie hoch richtet sich nach dem Mangel, kann von 0% bis 100%. Man sollte allerdings beachten das eine übertriebene Minderung dem VM zur Kündigung berechtigen kann.

Wegen der Heizung, wenn der derzeitige Zustand vertragsgemäß ist, dann braucht der VM auch nichts tun. Nur wenn die Heizung nicht mehr vertragsgemäß ist, wie z.B. bei dem Leck, dann muss er handeln, was er ja anscheinend getan hat.

Das einfachste und schnellste wäre in dem Fall ein Umzug, da der VM ja nicht wirklich aktiv werden will.
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Elektrikör
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 20:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Wenn da jeden zweiten Tag Wasser nachgefüllt werden muß, dann kann man m. M. nach nicht von vertragsgemäßem Zustand der Heizung sprechen Weinen



MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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