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Näheres zu "Gefahr im Vollzug"

 
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mr.right2009
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.02.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 17:49    Titel: Näheres zu "Gefahr im Vollzug" Antworten mit Zitat

Hallo an alle Helfer

Nehmen wir den Fall an, das sich Möbel einer ehemaligen Partnerin in der Wohnung ihres Ex-Freundes befinden. Diese sollten dort aufbewahrt werden. Das es ihr Eigentum ist, könne mehrere Leute bezeugen.
Da sich das Verhältnis nun drastisch verschlechtert hat, fordert sie die Möbel mündlich innerhalb einer Woche zur Abholung, wenn nötig mit Polizei.
Der Ex verweigert dies jedoch, da sie ihm noch eine Menge Geld schuldet.

Nun die eigentliche Frage:
Greift in diesem Fall die Reglung "Gefahr im Vollzug"? Ist die Polizei berechtigt das Betreten der Wohnung zu erzwingen bzw. bei Nichtanwesenheit die Wohnung gewaltsam zu öffnen?

Wie ist die Rechtslage?

MFG und vielen Dank
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

1. Heißt es "im Verzug". (Vollzug ist was anderes.)
2. Würde die Polizei da vermutlich darauf verweisen, dass es eine zivilrechtliche Streiterei ist, mit der sie nichts zutun hat und nicht eingreifen.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 17:56    Titel: Re: Näheres zu "Gefahr im Vollzug" Antworten mit Zitat

mr.right2009 hat folgendes geschrieben::
...
Nun die eigentliche Frage:
Greift in diesem Fall die Reglung "Gefahr im Vollzug"?



nein Ausrufezeichen


Pfeil ".... innerhalb einer Woche zur Abholung..."

dann ist ja wohl auch noch genug Zeit, eine richterliche Anordnung zu holen !


Zitat:
Ist die Polizei berechtigt das Betreten der Wohnung zu erzwingen bzw. bei Nichtanwesenheit die Wohnung gewaltsam zu öffnen?


jein... es ist lediglich ein zivilrechtlicher Streit... eigentlich müsste sie vor Gericht auf die Herausgabe klagen.... jedoch kann die Polizei auch zum Schutz privater Rechte tätig werden und Gegenstände sicherstellen... Die Wohnung würde aber in einem solchen Fall nur auf richterliche Entscheidung betreten werden.
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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mr.right2009
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.02.2009
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 18:05    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnelle Hilfe und Entschuldigung für den falschen Begriff.
Also muss man nicht nächste Woche mit Besuch rechnen, da sie das so schnell nicht durchzieht.
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Wächter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

mr.right2009 hat folgendes geschrieben::
Danke für die schnelle Hilfe und Entschuldigung für den falschen Begriff.
Also muss man nicht nächste Woche mit Besuch rechnen, da sie das so schnell nicht durchzieht.



Wenn es ihre Möbel sind, warum geben Sie ihr die nicht zurück - ganz ohne Recht. Jura, Gerichte, Polizei, Durchsuchung etc... einfach weil es ihre sind und weil es sich gehört ?!
_________________
Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 17.02.09, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

mr.right2009 hat folgendes geschrieben::
Also muss man nicht nächste Woche mit Besuch rechnen, da sie das so schnell nicht durchzieht.


Eine einstweilige Verfügung geht minunter sehr schnell. Da reichen ein paar Tage --> www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/Zivilgericht/Einzelverfahren/Eilverfahren/index.php
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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