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Verpflichtung in eine AG zu gehen (1.Klasse)

 
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superwillm
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Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 21.02.05, 17:13    Titel: Verpflichtung in eine AG zu gehen (1.Klasse) Antworten mit Zitat

Hallo,
wir haben folgendes Problem:
Unser Sohn (7 Jahre) alt wurde vergangenen Sommer eingeschult.
Jetzt ist er seit dem etwas "aufgeweckter", also manchmal rotzefrech. Auch seiner Klassenlehrerin gegenüber. Allerdings in einem Maß, das sicher nicht schlimmer ist, als zu meiner Kindheit.
Die Schule hat ihn daraufhin in die "Schublade" verhaltensauffälig gesteckt. Wir als Eltern haben dem Kind schon viele Untersuchungen bei Neurologen, Psychologen etc. unterziehen lassen, so das wir mit ruhigem Gewissen sagen können, das wir alles für das Kind tun und alle Fachleute bestätigen unsere Meinung.
Die Schule hat ohne vorher mit uns ein Gespräch zu führen, ihn in einen Förderkurs "Verhaltenstraining" gesteckt und in einem Schreiben uns mitgeteilt, das dies durch Beschluß einer Klassenkonferenz geschiehen müsse.
Jetzt meine Frage, besteht eine rechtliche Möglichkeit, dagegen Vorzugehen? Oder was hat die Schule für Rechtliche Möglichkeiten, wenn wir unser Kind nicht zu dieser AG schicken, die ja außerdem noch nachmittags in seiner Freizeit passiert.
Vielen Dank für eure Hilfe.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 21.02.05, 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

Offensichtlich hält die Schule die privaten Maßnahmen für nicht ausreichend oder nicht umfassend genug. Deshalb der Beschluss der Klassenkonferenz.

Ich denke nicht, dass die Schule das Kind zur Teilnahme zwingen kann.
Die tatsächliche rechtliche Auseinandersetzung würde ich vorerst meiden(dauert lang, kostet Zeit(im Extremfall sogar Geld) und dient dem Kind wohl nicht wirklich).
Vielleicht wäre es sinnvoller, erneut das Gespräch mit der Klassenlehrerin oder dem Schullleiter zu suchen und die Situation nochmals deutlich zu machen.
Versetzten Sie sich bitte in die Lage der Lehrkraft, die sich mit diesem "verhaltensauffälligen" Kind auseinandersetzen muss(mit Verlaub, egal, wie das zu Ihrer Zeit war), obwohl sie eigentlich Unterricht halten muss. Wenn die Schule dann schon ein solches Angebot hat, wird es in ihrem Interesse sein, das Kind dort unterzubringen. Zudem denke ich, dass das Kind dort keine Nachteile haben wird. Die Freizeiteinschränkung wird sich in Grenzen halten und wer weiß, vielleicht profitiert es ja wirklich davon.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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superwillm
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Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 21.02.05, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, aber wir fühlen uns von der Schule regelrecht übergangen und nicht verstanden.
Und sehen es als Erziehungsberechtigte nicht für erforderlich, das er die AG besucht. Die Schule setzt uns ja auch außerdem unter Druck, das wir eine Vollmacht herausgeben, damit die Schule sich mit den Ärzten etc. intern absprechen kann.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 21.02.05, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Was heißt hier, die Schule setzt unter Druck. Sie macht um des Kindeswohls willen Angebote zur Hilfe.
Dass sie als Eltern übergangen wurden, ist natürlich nicht schön, aber es geht nicht um Sie, sondern um das Kind.
Und vielleich gibt es dort Leute, die anderer Meinung sind als Sie, weil sie professionell damit zu tun haben.
Ich möchte Ihnen hier nicht zu nahe treten, da ich die Umstände nicht kenne und die Erziehungskompetenzen nicht in Frage stellen will. Vielleicht ist es so, wie sie es beschreiben und die Schule übereifert etwas, aber gerade um das herauszufinden, sollte sie mit Ärzten und Psychologen zusammenarbeiten.
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superwillm
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Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 21.02.05, 18:39    Titel: Antworten mit Zitat

Es haben bereits diverse Gespräche mit dem Rektor und den betreuenden Lehrkräften stattgefunden. Ohne Ergebnis, meine Frau wurde als Glucke bezeichnet etc. Was wir jetzt wollen und machen werden, ist ihn aus dieser AG herauszunehmen.
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Dr. Christian Birnbaum
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.02.05, 04:59    Titel: Antworten mit Zitat

Das Kind ist schulpflichtig, aber auch nur für den Besuch der regulären schulischen Veranstaltungen. Wenn Sie nicht wollen, dass das Kind zur AG Verhaltenstraining geht, geht es dort nicht hin. Wenn Sie nicht wollen, dass Ihr Kind mit von der Schule bestellten Ärzten und Psychologen spricht, spricht es nicht mit denen. Das mag alles gut gemeint sein oder nicht, die Schule muss sich auf das ihr rechtlich an die Hand gegebene Instrumentarium beschränken.

Denkbar scheint mir nach der obigen Schilderung, dass erwogen wird, Ihren Sohn zur Förderschule zu schicken. In diesem Fall muss in der Tat ein ärztliches Gutachten erstellt werden, aber selbst da ist es kaum möglich, Sie zur Mitwirkung zu zwingen.

Birnbaum
www.birnbaum.de
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Kimy
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Anmeldungsdatum: 09.01.2005
Beiträge: 120

BeitragVerfasst am: 22.02.05, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Viele Eltern würden sich über ein solches Engagement der Schule freuen.
Alle sollten an einem Strang ziehen. Eltern, Schule und Therapeuten.
Es ist wichitg, dass die Schule mit den Therapeuten spricht, nur so können sie sich abstimmen und wirklich helfen.

Schicken sie ihren Sohn doch in den Kurs. Vieleicht hilft es ihm. Schaden tut es bestimmt nichts.

Sie können jede Mithilfe verweigern. Aber ihr Kind bezahlt die Rechnung.

Irgendwann landet es in der letzten Bank und wurstelt da alleine vor sich hin.

Und wenn sein Verhalten für die anderen Mitschüler und die Lehrerin nicht mehr tragbar ist, dann ist er auch ohne ihre Mithilfe schnell in der Förderschule.


Sehr bezeichnend fand ich diesen Satz:
Zitat:
nachmittags in seiner Freizeit passiert

Macht er auch keine Hausaufgaben, das wäre ja auch nachmittags in seiner Freizeit?

Der Nachmittag ist nicht automatisch Freizeit, die Schule kann z. B. auch Sportunterricht auf den Nachmittag verlegen, und das Kind muß teilnehmen.
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superwillm
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Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 22.02.05, 09:39    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes Forum,
vielen Dank an Herrn Dr. Birnbaum, er ist der einzige der Verstanden hat, worum es uns geht.

Lieber Gammaflyer,
Die Schule hat sich nicht für unsere privaten Maßnahmen interessiert, sondern ihn ganz eilig in diese Verhaltsag gesteckt.
Es gehört zum Berufsbild einer Lehrkraft, sich mit schwierigen Kindern auseinander zu setzen, oder gibt es neuerdings Schulklassen, indem alle Kinder brav im Blümchenkleid dem Unterricht lauschen?
Eine der Lehrerinen, welche diese AG leiten, sagte wörtlich zu uns, wenn wir nicht wollen, das er da hin ginge, dann würde eine Klassenkonferenz einberufen und dann müsse er dorthin gehen

Liebe Kimy,.
sicher würden sich viele Eltern über das Engament der Schule freuen.
Welche Rechnung soll unser Kind bezahlen? Wir haben bereits ganz andere qualifizierte Fachleute zu Rate gezogen, die uns "Entwarnung" gegeben haben.
Die Hausaufgaben gehören zum Schulunterricht, das ist etwas ganz anderes.
Das der Sportunterricht auf den Nachmittag verlegt würde, hast Du schon ganz richtig ausgedrückt, er würde "verlegt" werden, dadurch würden im Vormittag Stunden ausfallen.
Es können aber nicht nach WIllkühr Stunden angeordnet werden.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 22.02.05, 17:08    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich gehört es in gewissem Maße zu den Aufgaben einer Lehrkraft, mit Schülern und ihren Eigenheiten umzugehen. Allerdings ist es eben nicht die Aufgabe einer "normalen" Grundschullehrerin, mit verhaltensauffälligen Kindern umzugehen, wenn diese in einem Maße den Unterricht stören, dass die Schule es für nötig hält, Abhilfe zu schaffen.

Natürlich ist einiges nicht korrekt verlaufen(Unfreundlichkeit der Lehrerin, des Schulleiters usw.), trotzdem finde ich es weiterhin falsch, sich dem derartig zu verweigern.
Von mir aus, nehem sie das Kind aus der AG heraus(ich bezweifle ebenso wie Dr. Birnbau, dass es dazu verpflichtet werden kann) und versuchen sie, das Problem auf privatem Weg zu lösen. Verpassen sie aber nicht den Zeitpunkt, an dem Ihnen die Sache aus dem Ruder läuft und professionelle Hilfe objektiv nötig wird.
Es ist auch nicht sinnvoll weiterhin über Sinn und Unsinn der jeweiligen Meinungen zu diskutieren, da wir(im Forum) den Fall nicht kennen und nicht beurteilen können, in wie weit Eltern oder Schule im Recht sein könnten.
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Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 23.02.05, 07:47    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Gammaflyer,
es geht hier nicht um die Bewertung der schulischen Hilfe, sondern um die Rechtsfrage der Verpflichtung in eine AG zu gehen, schließlich heißt dieses Forum ja auch Forum Deutsches Recht . . .
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