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Wie kann es nach eimem Strafbefehl weitergehen ?

 
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Harald70
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.04.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 13:28    Titel: Wie kann es nach eimem Strafbefehl weitergehen ? Antworten mit Zitat

Hallo,

folgende allgemeine Frage:
Jemand bekommt einen Strafbefehl, und legt fristgerecht gegen diesen Einspruch ein.

Muss es zu einer Hauptverhandlung kommen, oder kann die STA auch einen Rückzieher
machen ?

Und könnte der Empfänger des Stafbefehls nach dem Einspruch auch selbst die Durchführ-
ung einer Hauptverhandlung beantragen ?

Liebe Grüße
H.
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 15.02.09, 13:32    Titel: Antworten mit Zitat

Mit dem Einspruch kommt es automatisch zur Hauptverhandlung. Die StA kann keinen Rückzieher machen und der Einsprechende braucht keinen Antrag auf Durchführung der Hauptverhandlung stellen.
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mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 15.02.09, 16:19    Titel: Antworten mit Zitat

Moin

Automatisch?
Was ist, wenn der Richter die Eröffnung einer HV ableht?Winken

mano
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Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 15.02.09, 22:26    Titel: Antworten mit Zitat

@mano,

warum sollte der Richter die hauptverhandlung ablehnen? Er hat doch schließlich auch den SB erlassen!
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Harald70
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.04.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::

warum sollte der Richter die hauptverhandlung ablehnen? Er hat doch schließlich auch den
SB erlassen!

Hallo,

also ist der Richter in der Hauptverhandlung gleich dem, der den Strafbefehl erlassen hat ?

Welchen Sinn macht das denn ? Dann wird das ja gar nicht mehr unabhängig von einem
anderen Richter geprüft.

LG
H
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