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Wie werden die Prozesskostenanteile berechnet?

 
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Carlo2
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Anmeldungsdatum: 08.06.2007
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 13:10    Titel: Wie werden die Prozesskostenanteile berechnet? Antworten mit Zitat

Beispiel:
Klagesumme beträgt 7.000,00. Es wurde Widerklage eingereicht in Höhe von 4.000 €.
Klage und Widerklage sind begründet. Widerklage wird voll verloren, Klage wird teilweise gewonnen mit 3.000 €. Wie teilen sich die Prozesskosten für Kläger und Widerkläger auf.? Wie hoch ist der Streitwert (11.000?) und wie berechnet man die Quotelung? Vielen Dank für Eure/Ihre Hilfe, Gruß Carlo2
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 16:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Klage und Widerklage sind begründet. Widerklage wird voll verloren
Was denn nun? Widerklage begründet oder unbegründet? Widerklage gewonnen oder verloren?

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

Metz, ersetze "begründet" durch "zulässig"... Winken

Der Streitwert beträgt wg. § 45 Abs. 1 GKG EUR 11.000,-.

Zur Quote:
Kläger hat verloren in Höhe von EUR 4.000,- = rd. 36 % des Streitgegenstandes
Beklagter hat verloren in Höhe von EUR 7.000,- = rd. 64 % des Streitgegenstandes
d. h., Kläger trägt 36 % der Kosten des Verfahrens, der Beklagte 64 %.
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Carlo2
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Anmeldungsdatum: 08.06.2007
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 09.02.09, 23:07    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, hatte mich falsch ausgedrückt, bin halt nicht vom Fach, vielen Dank Koba, ich meinte natürlich zulässig. Vielen Dank auch für die Quotelung, hilft mir wirklich weiter.
Gruss Carlo2
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