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Vorschußrechnungen

 
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Anmeldungsdatum: 10.02.2009
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 08:17    Titel: Vorschußrechnungen Antworten mit Zitat

hallo,

Beispiel:

A klagt vor LG (Streitwert 30.000.
Seinem Anwalt hat er dafür einen Vorschuß von ca. 2.400 bezahlt (für gerichtliche vertretung).
Zuvor hatte A einen Vorschuß von 1.200 für die außergerichtliche Tätigkeit bezahlt.

Da A nun komplett verloren hat muß er ja nun die Kosten tragen.
Werden die beiden Vorschüße miteinander verrechnet bzw. teilweise verrechnet?


Wie ist die Rechtslage?
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 08:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wie sehen denn die Kostenrechnungen aus? Betraf die anwaltliche Tätigkeit außergerichtlich und gerichtlich den selben Sachverhalt?

Wenn ja: Die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens reduziert sich jedenfalls durch Anrechnung um einen Betrag von 0,65 bis 0,75. Wenn also gerichtlich und außergerichtlich jeweils volle Gebühren (außergerichtlich wahrscheinlich 1,3 Geschäftsgebühr) als Vorschuß geltend gemacht worden sind, dann muß in der Endabrechnung die Anrechnung berücksichtigt werden.
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Anmeldungsdatum: 10.02.2009
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 09:01    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Betraf die anwaltliche Tätigkeit außergerichtlich und gerichtlich den selben Sachverhalt?


ja, gleicher Sachverhalt. Erst außergerichtlich zur Zahlung aufgefordert, dann klage

Wo steht das in der Gebührenordnung?


Danke!
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG
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