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Ich habe einen unbefristeten Mietvertrag vom 01.07.1999.
Darin heißt es: Der Mietvertrag läut auf unbestimmte Zeit und kann ... gekündigt werden.
Nach 5, 8 oder 10 Jahren verlängert sich diese 3monatige Kündigungsfrist um 3, 6 oder 9 Monate.
Sind diese langen Kündigungsfristen überhaupt noch gültig?
Kann ich mit einer 3monatigen Frist kündigen?
Ich habe einen unbefristeten Mietvertrag vom 01.07.1999.
Darin heißt es: Der Mietvertrag läut auf unbestimmte Zeit und kann ... gekündigt werden.
Nach 5, 8 oder 10 Jahren verlängert sich diese 3monatige Kündigungsfrist um 3, 6 oder 9 Monate.
Sind diese langen Kündigungsfristen überhaupt noch gültig?
Kann ich mit einer 3monatigen Frist kündigen?
Seit der letzten Mietrechtsnovelle haben wir assymetrische Kündigungsfristen, d.h. nur wenn der Vermieter kündigt, verlängert sich die Kündigungsfrist nach 5 und 8 Jahren auf 6 bzw. 9 Monate.
Wenn dagegen der Mieter kündigt, bleibt es bei 3 Monaten Kündigungsfrist.
Wenn der Mieter bis Ende Februar (bzw. spätestens am dritten Werktag im März) kündigt, so läuft die Kü-frist bis 31. Mai.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Das kann man so pauschal nicht sagen. Die genaue Vertragsgestaltung müsste beleuchtet werden. So kann es durchaus sein, dass auch für den Mieter die längeren Kündigungsfristen gelten. Nämlich dann, wenn die Kündigungsfristen durch Individualvertrag vereinbart oder die Klausel ausgehandelt wurde.
Vgl dazu Art 229 § 3 Abs. 10 EGBGB, Schmidt-Futterer, MietR 9. Auflage, § 573c BGB Rdn. 34, Horst, Praxis des Mietrechts, Seite 352, Rdn. 1623
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