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DessertWolf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.02.2009 Beiträge: 126
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Verfasst am: 09.02.09, 23:34 Titel: TOA bei Jugentlichen |
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In einen Täter Opfer Ausgleich ist ja meist das Ziel dem Opfer einen Ausgleich in Forum von Geld zu zahlen.
Mir stellt sich die Frage, wie so ein TOA bei z.B einen 16jährigen ausgehen könnte, der keine Möglichkeit hat Geld zu verdienen.
Gibt es in so einem Fall andere Ausgleiche die man machen könnte? |
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Wächter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.12.2008 Beiträge: 2603
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Verfasst am: 10.02.09, 08:55 Titel: Re: TOA bei Jugentlichen |
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DessertWolf hat folgendes geschrieben:: | In einen Täter Opfer Ausgleich ist ja meist das Ziel dem Opfer einen Ausgleich in Forum von Geld zu zahlen.
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Nein; das Hauptziel ist ein anderes!
http://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%A4ter-Opfer-Ausgleich#Sinn_und_Zweck _________________ Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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DessertWolf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.02.2009 Beiträge: 126
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Verfasst am: 10.02.09, 13:37 Titel: |
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aber da steht auch "materiellen und immateriellen Schadens zu vereinbaren"
Mit materiell scheint Geld gemeint zu sein, da man bestimmt keine Blumen, Töpfe, Pfannen usw dem Opfer überreicht.
Der Mensch ist doch nur scharf auf Geld und dafür würde das Opfer auch sagen, "ist alles vergessen" |
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mano FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 10.02.09, 18:20 Titel: |
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Moin,
DesertWolf hat folgendes geschrieben:: | Der Mensch ist doch nur scharf auf Geld und dafür würde das Opfer auch sagen, "ist alles vergessen" |
Mir scheint, sie haben den Link von @Wächter überhaupt gar nicht gelesen?
Der TOA soll primär Opfer und Täter an einen Tisch bringen.
mano |
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DessertWolf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.02.2009 Beiträge: 126
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Verfasst am: 10.02.09, 18:49 Titel: |
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Ja hab das schon verstanden. Ich fände es auch komisch wenn das Opfer nur auf Geld aus ist, da dem Opfer ja sonst nichts mehr interessieren würde außer Geld und das würde ich bedenktlich finden.
Es heißt also, auch wenn kein Geld fließt, kann ein TOA erfolgreich sein?
Ich hatte nur mal gelesen, das ein TOA für das Opfer gewinnbringend sein sollte, und das ist ja eigentlich nur mit Geld machbar.
Ich denke immer so, das menschlichkeiten heute doch garnicht mehr nötig sind, Geld alleine macht alle Probleme weg. |
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Dummerchen FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6447 Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel
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Verfasst am: 10.02.09, 19:30 Titel: |
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DessertWolf hat folgendes geschrieben:: |
Ich denke immer so, das menschlichkeiten heute doch garnicht mehr nötig sind, Geld alleine macht alle Probleme weg. |
Das mag jetzt hart klingen, aber: damit hast du dir gerade ein geistiges Armutszeugnis ausgestellt. |
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DessertWolf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.02.2009 Beiträge: 126
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Verfasst am: 10.02.09, 19:31 Titel: |
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Dummerchen hat folgendes geschrieben:: | DessertWolf hat folgendes geschrieben:: |
Ich denke immer so, das menschlichkeiten heute doch garnicht mehr nötig sind, Geld alleine macht alle Probleme weg. |
Das mag jetzt hart klingen, aber: damit hast du dir gerade ein geistiges Armutszeugnis ausgestellt. |
Ja? Naja meine Erfahrung ist eine andere. |
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mano FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 10.02.09, 21:45 Titel: |
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Moin,
DesertWolf hat folgendes geschrieben:: | Ja? Naja meine Erfahrung ist eine andere. |
Na denn, schon eine neue Freundin gekauft?
"kopfschüttel"
mano |
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DessertWolf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.02.2009 Beiträge: 126
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Verfasst am: 10.02.09, 22:02 Titel: |
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mano hat folgendes geschrieben:: | Moin,
DesertWolf hat folgendes geschrieben:: | Ja? Naja meine Erfahrung ist eine andere. |
Na denn, schon eine neue Freundin gekauft?
"kopfschüttel"
mano |
Ich kann es manchmal garnicht glauben, dass es heute noch Menschen gibt die unsere zerfressene Geldgesellschaft nicht erkennen *kopfschüttel*
Hexenverfolgung sah man ja in der Frühen Neuzeit auch als normal an, bis man später erkannte das es doch nicht so ist.
Zuletzt bearbeitet von DessertWolf am 10.02.09, 22:03, insgesamt 2-mal bearbeitet |
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ChrisR FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.09.2005 Beiträge: 751 Wohnort: Marburg
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Verfasst am: 10.02.09, 22:02 Titel: |
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mano hat folgendes geschrieben:: |
Na denn, schon eine neue Freundin gekauft?
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Bringen Sie ihn nicht auf falsche Gedanken, hinterher haben wir hier einen Tread bezüglich gekaufter Freundin und Nachbesserungspflichten des VK |
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DessertWolf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.02.2009 Beiträge: 126
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Verfasst am: 10.02.09, 22:05 Titel: |
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ChrisR hat folgendes geschrieben:: | mano hat folgendes geschrieben:: |
Na denn, schon eine neue Freundin gekauft?
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Bringen Sie ihn nicht auf falsche Gedanken, hinterher haben wir hier einen Tread bezüglich gekaufter Freundin und Nachbesserungspflichten des VK |
Ich denke mal dann werde ich meine Rechte wahrnehmen und Anzeige erstatten wegen Menschhandel.
Bin ich eigentlich dann auch ein Täter wenn ich diese Ware kaufe? Ne will es doch nicht wissen!!!!!!! |
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mano FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 11.02.09, 00:26 Titel: |
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Moin,
ChrisR hat folgendes geschrieben:: | Bringen Sie ihn nicht auf falsche Gedanken, hinterher haben wir hier einen Tread bezüglich gekaufter Freundin und Nachbesserungspflichten des VK |
menno, "vordenkopfklopf" gar nicht dran gedacht. Etwas teuer, dafür mit verlängerter Garantie oder so...
mano |
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DessertWolf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.02.2009 Beiträge: 126
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Verfasst am: 11.02.09, 02:34 Titel: |
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Mal zurück zum Thema.
Bei Wiki steht:
"4. Vereinbarung unterzeichnen
Die Wiedergutmachungsvereinbarung wird konkret formuliert und in juristisch abgesicherter Form aufgesetzt."
Wenn es jetzt zu keiner Geldzahlung kommt, kann doch auch keine Vereinbarung unterzeichnet werden, was soll da somit drinstehen?
Nachtrag:Ah es ist auch ein immaterielle Ausgleich vorgesehen
"Hierbei ist neben der materiellen Schadenswiedergutmachung der Form des immateriellen Ausgleichs eine besondere Bedeutung beizumessen. Symbolischer Ausdruck einer Konfliktregelung kann die Entschuldigung und das akzeptieren der Entschuldigung sein."
Ich hab einen Text gefunden der mich ein wenig überrascht hat:
"Rechtliche Grundlagen für die Berücksichtigung des Täter-Opfer-Ausgleichs sind bei Erwachsenen § 46 Abs. 2 Satz 2, §§ 46a, 56 Abs. 2 Satz 2 StGB, § 153a Abs. 1, Satz 1, Nr. 1, §§ 153b, 176 StPO, vgl. ferner §§ 27 ff, 30 Gnadenordnung NRW."
Was hat die Gnadenordnung darin zu suchen? Heißt das, wenn nach einem Urteil ein TOA eingegangen wird, das sich dieses bei einem Gnadengesuch positiv auswirken kann?
Nachtrag 2: Laut Gnadenordnung des Landes Brandenburg ist es wohl so das ein TOA selbst nach dem Urteil berücksichtigt werden muß. §19 Gnadenordnung
http://www.landesrecht.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.43694.de
Nehmen wir mal an jemand hat eine FS bekommen und möchte ein Gnadengesuch stellen mit dem Ziel das die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden soll.
Muß in dem Gnadenantrag speziell der Antrag auf Bewährung gestellt werden, oder wird der Gnadenherr das selbst entscheiden können was er macht? |
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Ronny1958 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 19.08.2005 Beiträge: 6981 Wohnort: "Küchenjunges" Ländle
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Verfasst am: 11.02.09, 07:15 Titel: |
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Zitat: | Wenn es jetzt zu keiner Geldzahlung kommt, kann doch auch keine Vereinbarung unterzeichnet werden, was soll da somit drinstehen?
Nachtrag:Ah es ist auch ein immaterielle Ausgleich vorgesehen |
Mensch, es könnte doch in so einer Vereinbarung drinstehen:
Zitat: |
Der kleine Sch...kerl, der sich an dem Lehrer vergriffen hat und ihm ins Gesicht schlug, verpflichtet sich die nächsten drei Wochen mit dem Büßergewand bekleidet in der Schule zu erscheinen und den Lehrer auf Knien um Verzeihung zu bitten. |
Durchaus angemessen und sicher wesentlich schmerzhafter als eine finanziele Entschädigung.
Es gibt Dinge im Leben die kann man mit Geld nicht bezahlen, für alles andere gibts die Kreditkarte.
Ich überlege gerade ob man sich diesen Spot schützen lassen sollte .... _________________ Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. |
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DessertWolf FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.02.2009 Beiträge: 126
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Verfasst am: 11.02.09, 14:11 Titel: |
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Das meine ich doch, sie schreiben jetzt auch ein Beispiel wo der Täter dann was machen muß.
Bei 2 Personen die sich aber im zukünftigen Leben nciht mehr sehen, sehe ich keine Möglichkeit etwas anderes zu machen außer Geld zu zahlen, daher auch meine Frage. |
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