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Verfasst am: 10.02.09, 18:15 Titel: ungedeckte Pflegekosten - Beteiligung Kinder an den Kosten ?
nehmen wir folgenden Fall an:
Der alte Rudi Rentner wird pflegebedürftig und muss in ein Pflegeheim. Nehmen wir weiterhin an, Rente und Geld der Pflegekasse wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kaum ausreichen.
Rudi wird also zunächst all seine wenigen Notgroschen einsetzen müssen, die allerdings nach ein paar Wochen aufgebraucht sein werden.
Rudi soll Witwer sein, hat aber eine erwachsene Tochter, die nicht unvermögend sein soll, sie soll ein paar Euronen verdienen und Zinseinkünfte und Haus und Hof haben.
nehmen wir weiterhin an, der Schwiergersohn verdient mehr als ein paar Groschen und
beide haben auch einen ordentlichen Batzen auf dem Konto...
Nehmen wir weiterhin an, das Pflegeheim soll in NRW sein.
Wer hilft bei der Beantwortung folgender Fragen:
1. Inwieweit muss das geringe Vermögen von Rudi eingesetzt werden? Gibt es Freibeträge, beispielsweise ein paar Euronen für die eigene Beerdigung?
2. Welche Zuzahlungen muss die Tochter dauerhaft leisten?
3. welche der Schwiegersohn bzw. inwieweit ist das Familieneinkommen relevant??
4.Wäre es ggfs. vorteilhaft, vor Eintritt eines Pflegefalles "Haus/Hof + Vemögen" auf den Schwiegersohn oder ggfs Enkel zu übertragen??? Vorteilhaft natrülcih für die "Kasse" der Kinder...
5. Gibt es sonstige Ratschläge in derartigen Situationen??
1. Inwieweit muss das geringe Vermögen von Rudi eingesetzt werden? Gibt es Freibeträge, beispielsweise ein paar Euronen für die eigene Beerdigung?
alles bis auf 2600 €
Zitat:
2. Welche Zuzahlungen muss die Tochter dauerhaft leisten?
richtet sich nach dem Einkommen, bzw. Vermögen der Tochter
Zitat:
4.Wäre es ggfs. vorteilhaft, vor Eintritt eines Pflegefalles "Haus/Hof + Vemögen" auf den Schwiegersohn oder ggfs Enkel zu übertragen??? Vorteilhaft natrülcih für die "Kasse" der Kinder...
Soweit ich das weis, gilt da auch die 10 Jahresklausel ?
Zitat:
5. Gibt es sonstige Ratschläge in derartigen Situationen??
Zu 1.: 2.600 Euro ist nur bedingt richtig, in NRW wird Pflegewohngeld bewilligt, je nach Einkommen und Pflegestufe kann das zusammen mit dem Pflegegeld der Pflegekasse ausreichen. Für Pflegewohngeld gilt eine Vermögensfreigrenze von 10.000 Euro und bei Pflegewohngeld erfolgt keine Prüfung der Unterhaltspflicht.
Zu 4.: 10-Jahresgrenze ist grundsätzlich nur bei dem Hilfebedürftigen maßgeblich. Allerdings dürfte es ein Problem sein, wenn Vermögen des Unterhaltspflichtigen bei absehbarer Heimpflegebedürftigkeit eines Elternteils übertragen wurde.
Zu 3.: Grundsätzlich muss der Schwiegersohn nicht leisten. Jedoch werden die Belastungen, die zugunsten des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt werden, entsprechend reduziert...
Gruß C.
P.S.
Zitat:
Das Stichwort für die Suchmaschine ist "Elternunterhalt", damit hat man die Fragen (soweit kurzfristig überhaupt möglich) in 5 min geklärt.
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