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Verjaehrung eines geerbten Darlehens

 
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Hydrael
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.04.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 07:32    Titel: Verjaehrung eines geerbten Darlehens Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Vorweg: Ich habe gesehen, dass es bereits einen Thread zum Thema Verjaehrung von Bankkrediten gibt, jedoch bin ich nicht sicher, ob die dort eroerterte Rechtslage auch fuer diesen Fall zutrifft.

Es geht um folgendes:
Familie F, bestehend aus Vater V, Mutter M, Kind1 K1 und Kind2 K2 baute 1992 ein Eigenheim.
Leider verstarb M einige Jahre spaeter.
V wollte unbedingt versuchen das Haus zu halten. Also nahmen V, K1 und K2 das Schuldenerbe von M an. Es stellte sich jedoch heraus, dass V nicht mehr fuer die Tilgungen aufkommen konnte, woraufhin das Haus letztendlich Zwangsversteigert wurde.
Der Erloes der Versteigerung floss direkt in die Bausparvertraege, durch die das Eigenheim finanziert wurde - das war am 18.02.2005. Danach haben weder V, noch K1 oder K2 etwas von den Bausparunternehmen/Kreditinstituten gehoert.
Vor kurzem, am 15.01.2009 bekam K1 einen Anruf von Kreditinstitut K, dass noch ein Betrag von etwa 50.000 Euro zu zahlen waere.

Mit meinem Laienverstaendnis und der Hilfe der Forensuche wuerde ich nun sagen, die Ansprueche von K sind verjaehrt, da die letzte Zahlung mehr als drei volle Kalenderjahre zurueckliegt und seit dem auch keinerlei Kontaktaufnahme, geschweige denn Zahlungsaufforderungen seitens K vorlagen.
Nur bin ich mir nicht sicher, ob die Sachlage eine andere ist, wenn eine Erbschaft mit ihm Spiel ist.

Wie ist in diesem Fall die Rechtslage?

Vielen Dank schonmal fuer jede Antwort!
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Frage der Verjährung hat nichts mit dem Tod und dem Erbgang zu tun. Die Erben sind durch die Annahme des Erbes in alle Rechten und Pflichten des Erblassers eingetreten. Hiermit haben sie auch die Fristen "geerbt".

Die Verjährung hat vielmehr etwas damit zu zu, ob inzwischen Tatsachen erfolgten, die die Verjährung hemmen. Mit der Kündigung des Darlehens ist eine fällige Forderung entstanden. Diese verjährt nach dem dritten Jahr, wenn die Verjährung nicht gehemmt wird.

Eine Hemmung erfolgt z.B. durch einen gerichtlichen Mahnbescheid. Hier dürfte noch ein weitergehender Fall vorliegen: Vor der Versteigerung hat die Bank ihre Forderung mit hoher Wahrscheinlichkeit durch ein Gericht feststellen ("titulieren") lassen. Diese titulierte Forderung verjährt erst nach 30 Jahren.
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Hydrael
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.04.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 09:38    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank.

Dann gilt es wohl nun zu klaeren, ob eine derartige Titulierung seitens der Bank vorliegt.
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Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

§ 497 Abs. 3 Satz 3 BGB
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