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chrisx01 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.05.2008 Beiträge: 30 Wohnort: Mitte Deutschland
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Verfasst am: 10.02.09, 08:21 Titel: kuendigung durch Vermieter - Mieter zieht nicht aus |
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Hallo
Ich habe ein Haus was ich demnnaechst beziehen will, der Mieter wurde fristgemaess gekundigt. Jetzt weigert er sich auszuziehen, weil er nicht passendes findet. was kann ich tun ? Brauche ich jetzt einen Raeumungsklage ?
Chris |
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Tri-City-Maniac FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.01.2005 Beiträge: 118
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Verfasst am: 10.02.09, 08:37 Titel: |
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Was ist so schwer daran, dem Mieter noch etwas entgegenzukommen (auch wenn die Frist bisher nicht genutzt wurde), bis er etwas gefunden hat? Hauptsache immer draufhauen und ohne Rücksicht auf Verluste auf seinen Rechten bestehen.
Menschlichkeit heutzutage = zu 100% nicht mehr vorhanden! Etwas mehr Entgegenkommen könnte sich ja eventuell mal auszahlen, auch wenn das zugegebenermaßen auch etwas blauäugig ist ...
Ansonsten ...
Rechtsanwalt beauftragen mit der fristlosen Kündigung und ggfls. Räumungsklage. Vemieterpfandrecht, soweit möglich, wahrnehmen. |
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Werner FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 10.02.09, 08:57 Titel: |
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Tri-City-Maniac hat folgendes geschrieben:: | Was ist so schwer daran, dem Mieter noch etwas entgegenzukommen (auch wenn die Frist bisher nicht genutzt wurde), bis er etwas gefunden hat? Hauptsache immer draufhauen und ohne Rücksicht auf Verluste auf seinen Rechten bestehen. |
Nun der Mieter will doch nicht ausziehen? |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 10.02.09, 09:03 Titel: |
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Wieso sollte man dem Mieter entgegen kommen? Eine Kündigung gehört zum normalen Lebensrisiko eines Mieters. Ich will nicht das Geschrei hier erleben, wenn der VM den Mieter bittet länger wohnen zu bleiben und Miete zu bezahlen bis er einen Nachmieter gefunden hat.
Eine fristlose Kündigung ist nicht notwendig, es besteht schon eine Kündigung. Wenn der Mieter nach Ende der Kündigungsfrist nicht ausgezogen ist, muss der Fortsetzung widersprochen werden, sofern noch nicht geschehen, und auf Räumung geklagt werden. Da die Kündigung vermutlich eh schon durch einen Anwalt erfolgt ist, kann dieser ja auch die Räumungsklage durchführen. Ist die Kündigung nicht durch einen Anwalt erfolgt, sollte der VM umgehend einen Anwalt aufsuchen und sich beraten lassen, sonst könnte das am Ende ein teurer Spass werden für den VM. |
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det11 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
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Verfasst am: 10.02.09, 09:16 Titel: |
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...Was ist so schwer daran, dem Mieter noch etwas entgegenzukommen (auch wenn die Frist bisher nicht genutzt wurde), bis er etwas gefunden hat? Hauptsache immer draufhauen und ohne Rücksicht auf Verluste auf seinen Rechten bestehen.
Menschlichkeit heutzutage = zu 100% nicht mehr vorhanden! Etwas mehr Entgegenkommen könnte sich ja eventuell mal auszahlen, auch wenn das zugegebenermaßen auch etwas....
klangtechnisch wie
Aussagetechnisch leer.
Tipp : letzte Frist setzen, Räumungsklage beantragen. _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt |
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pOtH FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
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Verfasst am: 10.02.09, 11:27 Titel: |
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Tri-City-Maniac hat folgendes geschrieben:: | Menschlichkeit heutzutage = zu 100% nicht mehr vorhanden! Etwas mehr Entgegenkommen könnte sich ja eventuell mal auszahlen, auch wenn das zugegebenermaßen auch etwas blauäugig ist ... |
stimmt, ist sehr blauäugig. denn der "VM" wird ggf. auch M sein od. verträge einhalten müssen - der kann auch nicht mal eben sagen.: bleib ich halt solange in meiner wohnung bis der M endlich mal den hintern hoch bekommt (ich erinnere nur mal an die kündigungsfrist die def. lange gneug gewesen sei nwird um sich etwas anders zu suchen!). _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen! |
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ktown FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
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Verfasst am: 10.02.09, 12:42 Titel: |
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Zitat: | Was ist so schwer daran, dem Mieter noch etwas entgegenzukommen (auch wenn die Frist bisher nicht genutzt wurde), bis er etwas gefunden hat? Hauptsache immer draufhauen und ohne Rücksicht auf Verluste auf seinen Rechten bestehen.
Menschlichkeit heutzutage = zu 100% nicht mehr vorhanden! Etwas mehr Entgegenkommen könnte sich ja eventuell mal auszahlen, auch wenn das zugegebenermaßen auch etwas blauäugig ist ... |
Ich gebe dem Konstrukt mal noch eine neue Seite hinzu.
Der VM ist neu, weil er die Immobilie erst kürzlich erstanden hat. Ziel des Kaufs war es das haus abzureißen und ein neues Gebäude für sich und seine Familie drauf zu stellen.
Der Kredit für den Hauskauf läuft weiter, auch dann wenn der Mieter Sitzfleisch bekommt. Da kann schnell der Traum von einem beschaulichen Eigenheim sehr schnell zum Alptraum werden.
Wo bleibt also hier für den VM die Menschlichkeit oder das Entgegenkommen des Mieters? _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht  |
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Susanne FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 18.10.2004 Beiträge: 2078 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 10.02.09, 12:48 Titel: |
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Mal den Text der sog. Kündigung einstellen! Wenn die nicht durch einen Fachanwalt verfasst wurde und Fehler enthält lässt der Mieter den VM einfach nur auflaufen. _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)] |
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Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Verfasst am: 10.02.09, 17:31 Titel: |
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Susanne hat folgendes geschrieben:: | Mal den Text der sog. Kündigung einstellen! Wenn die nicht durch einen Fachanwalt verfasst wurde und Fehler enthält lässt der Mieter den VM einfach nur auflaufen. |
Ja.
Der Begriff "Fachanwalt" sollte jedoch überlesen werden. Dazu hat Metzing kürzlich klare Hinweise gegeben.
 _________________ Shit happens |
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chrisx01 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.05.2008 Beiträge: 30 Wohnort: Mitte Deutschland
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Verfasst am: 13.02.09, 17:22 Titel: |
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der text der Kuendigung:
leider sehe ich mich gezwungen, wie Ihnen bereits mitgeteilt, das
mit Ihnen geschlossene Mietverhältnis über die Doppelhaushälfte
Walter - Schoenheit – Straße 11a ordnungsgemäß unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum nächst zulässigen Termin, also dem 30.04.2009 zu kündigen.
Die Kündigung erfolgt wegen Eigenbedarfs, § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB.
Ich benötige Ihren Wohnraum von ca. 105 qm für mich und meine Familie. Eine Alternativwohnung zur Kündigung steht mir leider nicht zur Verfügung.
Ich weise Sie darauf hin, dass Sie der Kündigung gemäß § 574 BGB wider-
sprechen können. Ein etwaiger Widerspruch muss spätestens zwei Monate
vor Beendigung mir gegenüber schriftlich erklärt werden. Die Gründe für den
Widerspruch, in denen Sie eine nicht zu rechtfertigende Härte sehen, bitte ich
mir im Einzelnen darzulegen und zu begründen.
Einer Fortsetzung des Mietverhältnisses über diesen Zeitpunkt hinaus gemäß
§ 545 BGB widerspreche ich schon jetzt. Zum Ablauf der Kündigungsfrist bitte ich Sie, die Wohnung bis spätestens zum 30.04.2009 zu räumen und den
ordnungsgemäßen, den vertragsgerechten Zustand der Wohnung herzustellen und sämtliche an Sie übergebenen Schlüssel an mich herauszugeben.
Eventuelle Schönheitsreparaturen sind bis zu diesem Zeitpunkt unbedingt
vorzunehmen. Sollte dies nicht der Fall sein, so werde ich diese Arbeiten auf
Ihre Kosten durch eine Fachfirma durchführen lassen. |
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Peacekeeper FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 31.03.2007 Beiträge: 507
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Verfasst am: 13.02.09, 18:03 Titel: |
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ktown hat folgendes geschrieben:: | Zitat: | Was ist so schwer daran, dem Mieter noch etwas entgegenzukommen (auch wenn die Frist bisher nicht genutzt wurde), bis er etwas gefunden hat? Hauptsache immer draufhauen und ohne Rücksicht auf Verluste auf seinen Rechten bestehen.
Menschlichkeit heutzutage = zu 100% nicht mehr vorhanden! Etwas mehr Entgegenkommen könnte sich ja eventuell mal auszahlen, auch wenn das zugegebenermaßen auch etwas blauäugig ist ... |
Ich gebe dem Konstrukt mal noch eine neue Seite hinzu.
Der VM ist neu, weil er die Immobilie erst kürzlich erstanden hat. Ziel des Kaufs war es das haus abzureißen und ein neues Gebäude für sich und seine Familie drauf zu stellen.
Der Kredit für den Hauskauf läuft weiter, auch dann wenn der Mieter Sitzfleisch bekommt. Da kann schnell der Traum von einem beschaulichen Eigenheim sehr schnell zum Alptraum werden.
Wo bleibt also hier für den VM die Menschlichkeit oder das Entgegenkommen des Mieters? |
Das weiß man doch als Käufer vorab das die Wohnung/ Haus vermietet ist und dort jemand wohnt. Warscheinlich hat der Käufer die Immobilie deshalb auch günstig erworben.
Um hier schnellstmöglich eine Einigung zu erzielen sollte der Kaufer dem Mieter doch einfach den Auszug ein wenig versüßen damit der Mieter dem Käufer nicht dessen vorhaben versauert........ Hier ist einfach mal der Taschenrechner gefragt, was kostet es wenn der Mieter nicht freiwillig geht und es zu einer Räumungsklage kommt.
Ich bin der Auffassung das eine Einigung immer die beste Variante aus einer schlechten Situation ist. _________________ Man muss nicht alles wissen, man sollte nur wissen wo alles steht. |
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Strider FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 11040
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Verfasst am: 13.02.09, 21:53 Titel: |
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Sieht gut aus die Kündigung, alles erklärt, auf den Widerspruch hingewiesen. Besser geht es eigentlich gar nicht. |
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Biber FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
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Verfasst am: 14.02.09, 00:12 Titel: |
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Peacekeeper hat folgendes geschrieben:: | Warscheinlich hat der Käufer die Immobilie deshalb auch günstig erworben. | Habe ich das überlesen oder saugen Sie sich da einen Sachverhalt aus den Fingern?
Wieso sollten Mieter eigentlich glauben dürfen, sie hätten durch die Zahlung der Miete ein mehr oder minder ewiges Wohnrecht er- und der Eigentümer das Dispositionsrecht über sein Eigentum verwirkt?
Wenn ich mir die Foren Arbeitsrecht und Mietrecht so ansehe, komme ich allmählich zu dem Schluß: nicht mehr als zehn Vollzeitmitarbeiter im Unternehmen haben, möglichst nur befristete Arveitsverträge abschließen, grundsätzlich keine Frauen zwischen sechszehn und fünfundvierzig einstellen und nicht in zu vermietende Immobilien investieren.  _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
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chrisx01 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.05.2008 Beiträge: 30 Wohnort: Mitte Deutschland
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Verfasst am: 22.02.09, 12:19 Titel: |
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Mit was fuer kosten muss ich rechnen bei einer jahresmiete von ca 7000 euro
und bezahlt die? im fall zu gunsten vermieter bzw. vergleich |
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hambre FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.02.2009 Beiträge: 691
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Verfasst am: 22.02.09, 14:42 Titel: |
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Ich halte die Kündigung nicht für gut. Sie ist wahrscheinlich unwirksam.
Wesentliche Punkte zur Beurteilung, ob Eigenbedarf vorliegt, fehlen in dieser Kündigung.
Speziell ist nicht nachvollziehbar, warum der Vermieter überhaupt eine andere Wohnng benötigt und wie er bislang wohnt. Mit diesem Kündigungsschreiben läuft der Vermieter jedenfalls Gefahr, bei einer Räumungsklage zu unterliegen, weil die Kündigung nicht ausreichend begründet wurde.
Möglicherweise sieht der Mieter das auch so und spielt einfach auf Zeit, damit am Ende der Vermieter so unter Zeitdruck gerät, dass für den Mieter eine anständige Abfindung herausspringt.
Zuletzt bearbeitet von hambre am 22.02.09, 15:12, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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