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Arbeitslosengeld 1: Höhe bei Kind/getrennt lebend ...

 
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Tri-City-Maniac
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Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 07:00    Titel: Arbeitslosengeld 1: Höhe bei Kind/getrennt lebend ... Antworten mit Zitat

Hallo,

hatte mich im Net schon mal umgesehen und unter anderem diese Info gefunden, die das Ganze eigentlich kurz und knapp beschreibt ...

Zitat:
Nach geltendem Recht beträgt die Höhe des Arbeitslosengeldes deshalb für Arbeitslose mit einem Kind im Sinne des Steuerrechts 67 %, für die übrigen Arbeitslosen 60 % des um die gesetzlichen Abzüge, die bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallen, verminderten Bruttoarbeitsentgeltes.


Was mir aber dennoch nicht ganz klar ist ...

Spielt es eine Rolle, wenn die bezugsberechtigte Person getrennt lebend ist und nur eine Kinderfreibetrag von 0,5 auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde? Ist die Höhe hier dennoch 67%?

Cu

Tom
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Struppinger
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.08.2007
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 11:25    Titel: Re: Arbeitslosengeld 1: Höhe bei Kind/getrennt lebend ... Antworten mit Zitat

Tri-City-Maniac hat folgendes geschrieben::
Ist die Höhe hier dennoch 67%?


Ja, siehe
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__129.html
und
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html
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Tri-City-Maniac
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 14:57    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Info ...
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