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Hallo,
mein Vater hat heute einen Bericht über Wohngeld gesehen. Angeblich ab Januar 2009 neue Regelungen, jeder kann Wohngeld beantragen.
Nun meine Frage:
Person A, alleinerziehend, bezieht Arbeitslosengeld und ergänzend Hartz IV.
Dazu kommt Kindergeld und Unterhalt.
Kann Person A nun auch Wohngeld beantragen?
Habe mal gegoogelt und gelesen, dass Hartz IV Empfänger keinen Anspruch darauf haben. Aber wie verhält es sich, wenn man Arbeitslosengeld bezieht und nur ergänzend Hartz IV?
Aber wie verhält es sich, wenn man Arbeitslosengeld bezieht und nur ergänzend Hartz IV?
Um keinen Deut anders. Man bezieht doch Arbeitslosengeld 2, damit ist der oben genannte Ausschlusstatbestand gegeben.. Punkt, aus, habe fertig. Was sonst noch bezogen wird, ist nicht relevant. _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 10.02.09, 11:34 Titel:
Im Endeffekt müsste die Arge hier von sich aus prüfen, ob die Alleinerziehende mit Wohngeld nicht besser stände, sprich das Wohngeld höher als das gewährte AlG2 wäre.
Dann müsste nämlich Wohngeld beantragt werden. _________________ ausgezeichnet
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