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Verfasst am: 10.02.09, 10:12 Titel: Strategie bei Unzufriedenheit mit Arbeitszeugnis
Einem AN eines Kleinbetriebes (Mitarbeiterzahl < 5) wird gekündigt, ohne schriftliche Begründung, ohne vorige Abmahnung, ohne jegliche Vorwarnung. Das persönliche Verhältnis zwischen AN und AG ist seitdem zerrüttet.
Der AN erhält ein Arbeitszeugnis, mit dem er sehr unzufrieden ist und bittet um Überarbeitung. Diesem kommt der AG nach, es bleiben jedoch Mängel in der Tätigkeitsbeschreibung (ein wichtiger Aspekt fehlt) sowie bei der Beschreibung der Arbeitsweise.
Erneut verlangt der AN um Nachbesserung, was der ehem. AG ablehnt. Dieser bietet ein persönliches Gespräch darüber an.
Ist dem ehem. Arbeitnehmer ein solches Gespräch zumutbar?
Welche (juristische) Strategie sollte er wählen?
Welche Möglichkeiten und Grenzen hätte er?
Wie würden etwaige Anwalts- bzw. Gerichtskosten berechnet?
Was heisst zumutbar? Wenn man was will wird man irgendwas tun müssen.
Ein Gespräch wäre eine Möglichkeit etwas zu erreichen ohne gleich die juristische Keule zu schwingen.
Ich würde das Zeugnis allerdings erstmal überhaupt von jemanden bewerten lassen der sich damit auskennt.
Dann würde ich dem AG evtl. vorschlagen das Zeugnis entsprechend selber zu schreiben (dabei natürlich nicht was völlig neues zu verfassen), wenn es dem AG hauptsächlich um seinen Arbeitsaufwand geht.
Der Streitwert zur Zeugniserstellung beträgt 1 Bruttomonatsgehalt. Auf den Seiten hensche.de findet man links eine Ratgeber Gebühren. Da sollte man sich schlau machen können was der Anwalt (was die Hauptkosten sind) kostet.
Mahlzeit
Wenn der Ex-AG nur lediglich keine Lust hat sich in die doch recht komplizierte Sprache einzuarbeiten, könnte man sich auch ein Zeugniss durch einen Fachmann erstellen lassen.
Dieses auf Geschäftspapier abtippen, unterschreiben lassen ...fertig.
Der freundliche Anwalt um die Ecke gibt bestimmt gerne Auskunft was ein solches kosten würde.
Ansonsten besser als "Note" 3 muss mW. der Arbeitnehmer den Beweis dafür führen, sollte es zum Streit kommen.
Gruß _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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