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vertrag mit nicht handlungsbefugter Person rechtskräfig??

 
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tazzy75
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 10:02    Titel: vertrag mit nicht handlungsbefugter Person rechtskräfig?? Antworten mit Zitat

Hallo alle zusammen,

ich brauche mal einen Rat. Folgende Situation:

März 08

Wir sind mit unserem Gewerbebetrieb an einen anderen Standort umgezogen. Da dieser Standort von den Räumlichkeiten her wesentlich kleiner war wollten wir uns zusätslich eine Lagerhalle anmieten. Ein Nachbar ( ebenfalls ein Gewerbebetrieb ) hatte uns Anfang des Jahres eine Lagerhalle in dem Nachbargebäude angeboten. Während der ganzen Zeit fanden mehrer Gespräche bezüglich der Höhe des Mietziens sowie der Fläche die wir bräuchten statt. Auch sagte er uns nach jedem neuem Vorschlag er müsse das mit dem Besitzer des Gebäudes absprechen.

letzte Märzwoche

wir mussten bis zum 31. März 08 unsere Halle geräumt haben. Eigentlich sollten wir schon Mitte März in die neue Lagerhalle, damit wir nicht alles auf dem letzten Drücker machen mussten. Die neue Lagerhalle stand noch komplett voll mit Gerümpel. In der letzten Märzwoche haben ich dann endlich unseren Nachbarn erreicht der mir dann vorschlug zumindestens erst mal einen kleinen Teil freizuräumen damit wir unsere Sachen untergestellt bekommen. Laut dem Nachbarn sollte dafür die erste Miete entfallen. Nebenbei bemerkt stand die Höhe der Miete immernoch nicht fest.

Den Besitzer ( gesetzlichen Vermieter) hatten wir bis dahin noch nicht kennengelernt. Ich muss aber dabei sagen das wir von einem gewissen Mitspracherechts unseres Nachbarn ausgegangen sind.

April 08

standen uns gerade mal 10% der Fläche zur Verfügung. Immer noch kein Mietvertrag oder Einigung über den Mietzins.

Juli 08

Bekammen wir noch einmal 10% der Gesamtfläche dazu. Also nun insgesamt 20%. Trotz mehrfacher Aufforderung unsereseits immer noch kein Mietvertrag und keine Einigung über den Mietzins. Den Vermieter immer noch nicht gesehen.

Okrober 08

Der Nachbar teilte uns mit das der Gerwerbebetrieb ( gleichzeitig der Vermieter und Eigentümer des Gebäudes) wahrscheinlich in die Insolvenz gehen würde.
Daraufhin sagten wir das wir umgehend einen Mietvertrag haben wollen und das wir aufgrund der minimalen Fläche die wir zur Verfügung hatten, mit den Vorschlägen bezüglich der Höhe des Mietzins nicht einverstanden sind. Der Nachbar wollte das mit dem Vermieter besprechen.

Dezember 08

Trotz mehrfacher Nachfrage unsererseits immer noch keinen Mietvertrag, keine Einigung über die Höhe und den Vermieter immer noch nicht einmal gesehen. Weder der Nachbar noch der Vermieter haben sich mit uns in der Zeit in Verbindung gesetzt.
Ende Dezember bekommen wir auf einmal eine Brief vom Insolvenzverwalter mit der Aufforderung die Rückstände ( er nannte den Betrag der ursprünglich mal für die gesamte Lagerfläche VORGESCHLAGEN wurde) auszugleichen, ansonsten würde er vom Vermieterpfandrecht gebrauch machen.
Ich habe mich daraufhin sofort mit dem Verwalter in Verbindung gesetzt ( telefonisch ). Ich habe ihm versucht zu erklären das diese Forderung so nicht stimmt. Leider wiedersprach er sich während des Gesprächs immer wieder. Irgendwann habe ich nur noch gesagt das ich nicht mehr mit komme er solle doch jezt mal klar Text reden. Zitat:" Sie haben einen Vertrag mit mir(Verwalter) und jetzt zahlen sie gefälligst dann können Sie auch Ihre Sachen haben.

Vollkommen verwirrt setzte ich einen Brief auf in dem ich wieder versuchte den Sachverhalt aus unserer Sicht zu klären. Nach einem Telefonat mit unserem Nachbar erfuhr ich dann auch das er zu keiner Zeit handlungsbefugt war da er nur ein Angestellter der Firma war. Dieses versuchte ich dann dem Verwalter in meinem Brief klar zu machen, auch das es mir als Gewerbebetrieb verboten ist ohne Belege zu buchen. Laut Aussage des Verwalters standen diese Forderungen in den Bücher der insolventen Firma. Ich frage mich anhand welches Beleges er da gebucht hat. Es gibt ja bis heute keinen Mietvertrag.

Die Antwort war dann, das selbstverständlich ein Mietvertrag bestehen würde. Ich solle gefälligst zahlen.

Ich schrieb wieder einen Brief zurück. Ich sagte noch mal ausdrücklich das wir mit dem Vermieter nie ein Wort gewechselt hätten. Ebenfalls versuchte ich ihm klar zu machen das wir gar keine Einigung über die Höhe des Mietzins getroffen hätten, und somit seine Forderung einzig auf die Aussage des Vermieter beruht den ich nie gesehen habe.

Auf diesen Brief bekamen wir als Antwort einen Mahnbescheid über diese utopische Summe.

Nun meine Fragen:

1. Besteht überhaupt ein Mietverhätniss??

2. Wie soll ich mich nun am besten verhalten? Einen Vergleich anbieten und gleichzeitig wiederspruch gegen diese absurde Forderung einlegen?

3. Nach meiner Recherche wurde laut HR am 7.10.08 das Insolvenzverfahren eröffnet. Wir als angebliche Schuldner wurden davon aber nicht in Kenntniss gesetzt. Erst am 20. Dezember 08 traf der oben genannte Brief bei mir ein, und dieser noch nicht mal an die Richtige Adresse. Gibt es da nicht auch fristen in denen Gläubiger und Schuldner von einer Insolvenz in Kenntniss gesetzt werden müssen?? Hätte nicht ab dem Zeitunkt der Insolvenz eventuelle Mietzahlungen an den Verwalter gehen müssen?

4.Ich weiß das es zwischen Kaufleuten auch mündliche Verträge gibt, aber muss man dazu nicht mit dem Vermieter auch persönlich sprechen?

5.Und noch etwas, unser Betrieb ist eine GbR mit zwei Inhabern. Es müssen doch beide Inhaber mit dem mündlichem Vertrag einverstanden sein, oder? Der Insolvenzverwalter schreibt aber die ganze Zeit nur einen Inhaber privat an, auch der Mahnbescheid läuft nur an eben diesen einen Inhaber. Ist es nicht so schon wieder Privatrecht was hier greift? Gibt es zwischen Privatleuten und Gewerbebetrieben auch mündliche Verträge?


Bin für jeden Ratschlag dankar.

Übrigens waren während aller Gespräche mit unserem Nachbarn mehrere Zeugen dabei.
Wir haben nie eine Mahnung oder sonstige Zahlungsaufforderungen bekommen.
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 11:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und willkommen im FDR.

Das ist schon starker Tobak, unter den geschilderten Umständen sollten Sie schnellstens anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, da dieses Problem hier sicher nicht in allen Details erörtert werden kann.

In Anbetracht des Mahnbescheides haben Sie nur eine Widerspruchsfrist von 14 Tagen nach Zustellung, hier ist also Eile geboten.

Gruss
report
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Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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