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Verfasst am: 10.02.09, 11:56 Titel: Schuldner hat in EV gelogen...
Guten Tag...
ein Schuldner hat 2007 die EV abgegeben, er hat keine Gütertrennung mit der Ehefrau.
Jetzt wurde der Schuldner lt Zeitungsbericht überfallen und der Ehefrau eine getragene goldene Kette im Wert von 1000 Euro entwendet - in der EV steht unter Schmuck: kein Schmuck.
Wird der Schmuck von einer Versicherung ersetzt und kann ich dann die Entschädigung fordern? - Titel ist vorhanden.
Kann man den Schuldner wegen Falschaussage belangen - ich gehe davon aus, dass der Ehefrau der Schmuck schon länger gehörte... _________________ ...es gibt keine dummen Fragen...
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 10.02.09, 12:50 Titel:
Zitat:
ich gehe davon aus, dass der Ehefrau der Schmuck schon länger gehörte...
Tja, und hier ist das Problem: Wer etwas behauptet, muss es auch beweisen können.
Und das wird hier schwierig sein.
Bei einer EV wird nur die aktuelle Vermögenslage zum Zeitpunkt der Abgabe offen gelegt. Tritt der Schuldner eine Woche später einen hoch bezahlten Job an, könnte man als Gläubiger wieder eine erneute Abgabe der EV anstrengen, da sich offenbar die Vermögenssituation geändert hat.
Vielleicht arbeitet die Ehefrau ja auch und hat die Kette von ihrem Geld gekauft ? _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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