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Wer nur für seinen eigenen privaten Gebrauch kopiert, auch unter Umgehung des Kopierschutzes, macht sich nicht strafbar, § 108b UrhG lit 2b. Der gewerbsmäßig Handelnde muß allerdings bis zu drei Jahren Haft befürchten.
Hier wird doch einwandfrei über die Umgehend des Kopierschutzes mittels technischer Maßnahmen gesprochen ... und laut Text ist das für den Privatgebrauch erlaubt ... und da es anscheinend gesetzlich verankert ist, glaube ich das auch ...
Aussage Nr. 2 - erlaubt - NEIN!
... bis ich einen anderen Text lesen musste ... darin steht das genaue Gegenteil und soll auch gesetzlich verankert sein:
4. Darf ich zukünftig einen Kopierschutz knacken, um mir CDs oder DVDs zu kopieren?
Eindeutige Antwort: nein!
§§ 95 a ff. UrhG sieht einen 'Schutz technischer Maßnahmen' vor. Gemäß § 95 Abs. 1 UrhG dürfen technische Maßnahmen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden. Der Kopierschutz bei Audio-CDs oder DVDs darf somit zukünftig auch zum Zwecke der Privatkopie nicht mehr geknackt werden.
Ja wie jetzt ... darf der Kopierschutz nun wie gezeigt nach § 108b für den eigenen Gebrauch umgangen werden, oder nicht (nach §§ 95a)?
Es ist verboten den Schutz zu umgehen, aber nicht strafbewährt.
Das heißt, eine solche Handlung ist rechtswidrig, weshalb man zum Beispiel zivilrechtlich Schadensersatzforderungen vom Rechteinhaber ausgesetzt sein könnte.
Von Seiten des Staatsanwaltes hat man in diesem Fall aber nichts zu befürchten. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
Man kann ja solche "kopiergeschuezten" CDs einfach abspielen und wiederaufnehmen. Z.B. über S/PDIF oder einen modifizierten Soundtreiber. Dabei wird der Kopierschutz nicht umgangen.
Es stellt sich mir nun aber trotzdem die Frage ... wie zum Teufel will man prüfen, ob die originale CD, von der die Kopie erstellt wurde einen Kopierschutz hatte (es gibt doch oft etliche verschiedene Versionen innerhalb mehrerer Dekaden - also mit und ohne Schutz)?
Desweiteren ... wenn ich das hier lese ...
Zitat:
Was ist mit alten (Raub-) Kopien, die ich vor Ende 2003 unter Umgehung des Kopierschutzes kopiert habe?
Das Knacken des Kopierschutzes ist erst seit September 2003 verboten. Eine ältere Kopie ist nicht rechtswidrig - eine Kopie davon ist aber nicht mehr erlaubt.
Man kann doch wohl kaum nachvollziehen, ob eine bestimmte Kopie schon eine Kopie von einer Kopie war ... wie will man das erkennen?
Wenn sie das eh nur als Privatkopie machen, stellt sich doch schon die Frage, wer denn da ueberhaupt ermittelt? Da nicht strafbewehrt, wird der StA nichts tun.
Aber das Thema interessiert mich schon ne lange Zeit ... vor allen Dingen gibt und gab es nie wirklich aussagekräftige Äußerungen ... sogar in dem Link des BMJ ist das nicht zweifelsfrei geregelt ...
Wenn man ein einzelnes Lied gebrannt hat, lässt sich sicher nicht so einfach herausfinden, ob dieses von einer kopiergeschützten CD stammt, oder nicht.
Wenn man allerdings ein ganzes Album mit 18 Liedern gebrannt hat und es diese Lieder in dieser Zusammenstellung nur auf dieser einen CD gibt, diese aber einen Kopierschutz hat ist ja eigentlich klar, dass die Kopie wohl von einer kopiergeschützten CD kommt.
Aber wie Gammaflyer & Richard Gecko ja schon sagten, wenn es sowieso nicht verfolgt wird, warum dann Gedanken machen? _________________ Bitte tragen Sie zum Schutz der Umwelt bei, indem Sie auf meine grünen Punkte klicken und mich positiv bewerten! Die nächsten Generationen werden Ihnen dankbar sein!
Ich sollte meine Signatur anpassen: Auch mal wieder reingeschneit
Die Sache ist ja fast geklärt.
Was mittlerweile hinzugekommen ist, ist die Sache mit der "offensichtlich rechtswidrigen" Quelle. Wenn die Quelle etwa eine Tauschbörse darstellt oder eine bereits gebrannte CD eines Freundes, sollte man vorsichtig sein. Hat der Freund denn das Original im Regal stehen? O.k., auch eine Kette von "Freundschaftskopien" mag noch angehen, aber sichergehen ist die bessere Alternative.
Zum Punkt Verwirrung bezüglich der Strafbarkeit möchte ich noch aus dem ersten Link zitieren in dem es weiter unten heißt:
Zitat:
Unabhängig von der Strafbarkeit einer Kopie hat der Rechteinhaber in jedem Fall einer rechtswidrigen Umgehung des Kopierschutzes einen Schadensersatzanspruch gegen den Kopierer, z.B. in Höhe des sonst jeweils üblichen Kaufpreises für die rechtswidrig hergestellten Stücke,
(Ob der Rechteinhaber davon erfährt ist eine ganz andere Frage)
Strafbarkeit ist nicht gleichbedeutend mit zivilrechtlicher Verantwortlichkeit und Haftung. _________________ Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
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Wenn die Quelle ... oder eine bereits gebrannte CD eines Freundes, sollte man vorsichtig sein.
Das ist es ja, um was es mir geht ... denke nicht, daß man nachvollziehen kann, ob es eine Kopie einer Kopie, oder die Kopie eines Originales ist.
Naja und wenn man keinen Kopierschutz umgeht (da keiner auf der originalen CD vorhanden ist) ist die ganze Sache sowieso hinfällig.
Ach ja ... da ich wieder "Tauschbörse" im Zusammenhang mit "rechtswidrig" lese. Es sollte sich ja auch hier schon rumgesprochen haben, dass Tauschbörsen an sich nicht illegal sind, sondern nur die dort zur Verfügung gestellten urheberrechtlich geschützten Werke, die dort ohne ausdrückliche Erlaubnis des Eigentümers angeboten werden.
Wir haben hier schon unsere eigene selbstproduzierte CD unserer Band zum Download angeboten (machen ja auch ein paar), was hier wohl keinesfalls rechtswidrig ist. Und sogar die immer für ein Alibi hergenommenen "Urlaubsvideos" gibt es wirklich. Auch Torrents werden immer wieder nur ausschließlich negativ dargestellt, da hier vergessen wird, daß sogar größere Softwarefirmen, Free- & Sharewareportale und etliche andere viele ihrer Sachen auch als Torrentdownload anbieten.
Das der Prozentsatz der "verbotenen" Ding wohl um Einiges höher ist, streitet ja auch niemand ab. Man sollte nur nicht alles in einen Topf werfen.
Aber egal, dies war ja nicht unbedingt das eigentliche Thema, wollte es nur mal ansprechen.
@Truthahn029:
Zitat:
Wenn man allerdings ein ganzes Album mit 18 Liedern gebrannt hat und es diese Lieder in dieser Zusammenstellung nur auf dieser einen CD gibt, diese aber einen Kopierschutz hat ist ja eigentlich klar, dass die Kopie wohl von einer kopiergeschützten CD kommt.
Nein, ich denke, da hast du/haben sie mich falsch verstanden.
Wenn ein komplettes Album in der Zeit ohne Kopierschutz veröffentlicht worden ist und Jahre danach eine Neuveröffentlichung erfährt (mit Kopierschutz). Die Zusammenstellung ist hier komplett identisch. Dann wird man ja nicht mehr feststellen können, von welcher CD die Kopie nun erfolgte ... denke ich.
Und wie gesagt, mich interessiert das Ganze nur schon seit längerer Zeit. Wie viele Leute gibt es denn, die von Freuden mal ne CD kopiert bekommen ... deshalb ist es immer interessant, wie denn die rechtliche Lage denn nun genau ist.
Man kann einen Kopierschutz (z.B. durch analoge Kopie) auch voellig legal umgehen. Selbst ein Abspielen am Computer mit speziellen Audiotreibern oder die Aufnahme vom digitalen Ausgang des CD-Players ist kein Umgehen des Kopierschutzes und damit voellig legal.
Die Audio-CD (auch kopiert) eines Freundes ist keine offensichtliche rechtswidrige Kopie. Man kann immer annehmen der Freund habe sie sich als Privatkopie rechtmaessig erstellt.
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