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Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 12.02.09, 02:03 Titel:
wido hat folgendes geschrieben::
Normale Navi's sind für LKW's in dieser Beziehung auch nicht geeignet, da LKW typische Info's (z.B. max. Durchfahrtshöhe bei Brücken) in den Karten nicht enthalten sind, soweit ich informiert bin
Definiere 'normal'...
Es gibt inzwischen Navigationsgeräte bzw. -software, die entsprechende Informationen enthalten. Die sind allerdings - bisher jedenfalls - recht teuer. Und da man sich auf die Aktualität nicht hundertprozentig verlassen kann, sind ewtas gesunder Menschenverstand und Schilder lesen einfach unerlässlich. Wobei letzteres auch nicht weiterhilft, wenn unter der Brücke eine neue Teerdecke aufgebracht, die ausgeschilderte Durchfahrtshöhe aber nicht korrigiert wird... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 2419 Wohnort: Kiel
Verfasst am: 12.02.09, 08:21 Titel:
Biber hat folgendes geschrieben::
Wobei letzteres auch nicht weiterhilft, wenn unter der Brücke eine neue Teerdecke aufgebracht, die ausgeschilderte Durchfahrtshöhe aber nicht korrigiert wird...
Die VwV-StVO schreibt für Zeichen 265 vor
Zitat:
Bei Festlegung der Maße ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zu berücksichtigen.
_________________
Cicero hat folgendes geschrieben::
Zutreffende Rechtsmeinungen erkennt man daran, dass sie von Cicero geteilt werden.
Zuletzt bearbeitet von Jens L am 12.02.09, 08:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
Ich glaube ich muß mein Betriebsbereites "Radarwarngerät" (Auch Autoradio gemeint) schnellstens ausbauen. Übrig bleibt dann noch mein Handy, welches mich vor Unfallschwerpunkten warnt Ich erwarte lediglich, das zur Verkehrssicherheit auch Messungen von der Polizei/Stadt durchgeführt werden um die Gefährlichkeit zu entschärfen. Ist dat dann auch verboten?
Ich glaube ich muß mein Betriebsbereites "Radarwarngerät" (Auch Autoradio gemeint) schnellstens ausbauen. Übrig bleibt dann noch mein Handy, welches mich vor Unfallschwerpunkten warnt Ich erwarte lediglich, das zur Verkehrssicherheit auch Messungen von der Polizei/Stadt durchgeführt werden um die Gefährlichkeit zu entschärfen. Ist dat dann auch verboten?
Dat is wohl auch verboten .
Ein Handy mit Navi-Funktion und Radarwarner fällt natürlich auch unter den § 23 der StVO, Absatz 1b und ist somit nicht erlaubt .
Allerdings ist für D meines Wissens noch kein Fall bekannt geworden, wo ein Navi auf Radarwarner kontrolliert oder sogar konfisziert worden wäre (im Gegensatz zur Schweiz).
Da aber ein ortkundiger Beifahrer nicht als "technisches Gerät" im Sinne des o.g. § betrachtet werden kann, darf der wohl den gefährdeten Fahrer warnen : "fahr langsamer, da vorne ist ein Starenkasten".
Aber das alles ist nur meine Vermutung. _________________ Barba non facit philosophum --- Ein Bart alleine macht noch keinen Philosophen
Allerdings ist für D meines Wissens noch kein Fall bekannt geworden, wo ein Navi auf Radarwarner kontrolliert oder sogar konfisziert worden wäre (im Gegensatz zur Schweiz).
Aber mein Handy hat gar nichts mit einem Radarwarner gemein. Weder taucht das Wort auf noch kommt eine Ansage die auf ein tatsächliches Radargerät hinweist. Im Gerät sind lediglich die Längen und Breitengrade hinterlegt, wo es zu häufigen Unfällen gekommen ist. Ich könnte diese genauso statt unfallschwerpunkt auch Fotograf oder schöne Aussicht nennen. Ebenso könnten es Koordinaten von Geldautomaten sein. Das Gerät stört oder behindert keine Radarmessung und ist in meinen Augen auch nicht ein Radarwarngerät wie der Gesetzgeber es namentlich nennt. Dann müßte der Gesetzgeber es verbieten, überhaupt Ortungsgeräte in Fahrzeugen mitzuführen. Einer solchen Politischen Partei wünsche ich viel Erfolg, wenn die Navis per Gesetz verbannt werden sollen.
Hauptsache, es kommt niemand auf den Trichter, das linsenbestückte Drahtgestell, welches sich zwangsweise zu dem Zweck auf des Fahrers Nasenspitze befindet, aus seinem verkehrstechnischen Matschauge ganz beiläufig auch ein starenkastenentdeckungstechnisches Luchsauge zu machen, zum technischen Gerät zu deklarieren… _________________ Herzliche Grüße
Kormoran
Hauptsache, es kommt niemand auf den Trichter, das linsenbestückte Drahtgestell, welches sich zwangsweise zu dem Zweck auf des Fahrers Nasenspitze befindet, aus seinem verkehrstechnischen Matschauge ganz beiläufig auch ein starenkastenentdeckungstechnisches Luchsauge zu machen, zum technischen Gerät zu deklarieren…
Wieso. Funktioniert doch auch rein "Biomechanisch". Da hilft nur eins: Entweder Auge Raus oder gleich der ganze Beifahrer. Es werden nur noch Blinde und unter Gedächnisverlust leidende Beifahrer mitgenommen. Basta!
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 12.02.09, 13:28 Titel:
Jens L hat folgendes geschrieben::
Die VwV-StVO schreibt für Zeichen 265 vor
Zitat:
Bei Festlegung der Maße ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zu berücksichtigen.
Feine Sache. Hilft aber auch nicht weiter, wenn LKW unter Brücke klemmt. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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