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Vereinsname

 
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Paddy82
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Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 12:50    Titel: Vereinsname Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

heute nur eine kurze Frage:

Darf ich in einem Vereinsnamen eine beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Wortmarke verwenden?

Viele Grüße,
Paddy
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hawethie
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2279

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

wenn du Krach mit dem Rechteinhaber riskieren willst.....

Ganz klar: Nein
(sonst wär der Schutz der Wortmarke ja nichts wert)

Anders bei Erlaubnis es Rechteinhabers bzw. vermutetem Einverständnis (bei vollem Risiko) - der Opel Club Bochum.... ich weiß nicht ob die vorher gefragt haben Cool
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Paddy82
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Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Schließt die eingetragene Wortmarke denn gleich jegliche Verwendung aus?
Nehmen wir z.B. eine (fiktive) Tabakmarke "Nord", die sicher geschützt sein wird. Schließt das dann gleichzeitig aus, dass ich einen "Pokerclub Nord" gründen darf?
Der Name eines Vereins muss sich von anderen Vereinen in den Regionen, in denen er präsent ist, unterscheiden, das ist mir klar.
Aber so ganz ist mir die eingetragene Wortmarke noch nicht klar, weil es ja, gerade bei allgemeingeläufigeren Begriffen, immer wieder vorkommt, dass auch andere Unternehmen oder Vereine diese Wörter als Bestandteile ihres eigenen Namens nutzen..
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JS
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
eine eingetragene Wortmarke schließt die fremde Verwendung dieser Wortmarke für bestimmte Klassen von Waren und Dienstleistungen aus. Die Klassen, für die dieser Schutz gelten soll, müssen beider Anmeldung der Wortmarke vom Anmelder angegeben - und natürlich auch bezahlt werden.

Für Waren und Dienstleistungen, die anderen als den geschützten Klassen zuzuordnen sind, kann die Wortmarke ohne Weiteres verwendet werden.

Näheres dazu kann man beim Deutschen Patent und Markenamt recherchieren.

Vereinsnamen sind für sich gesehen weder Waren noch Dienstleistungen. Ein markenrechtliches Problem dürfte also bei der Verwendung einer Marke in einem Vereinsnamen nicht auftreten - sofern der Verein nicht mit Waren oder Dienstleistungen in Verbindung gebracht werden kann, die einer Klasse zuzuordnen sind, für die diese Marke geschützt ist.

Ein "Pokerclub Nord" wäre in diesem Sinne wohl kaum mit einer Zigarettenmarke "Nord" in Verbindung zu bringen und daher unproblematisch.

JS
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Paddy82
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Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 12:46    Titel: Antworten mit Zitat

Super, vielen Dank für die Hintergrund-Infos! Haben mir sehr weitergeholfen.

Wenn aber, um bei meinem Beispiel zu bleiben, der Begriff "Nord" auch für die Klasse 41: "Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten" angemeldet ist, darf dann der Begriff "Nord" immer noch für einen Sportverein benutzt werden?
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JS
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 12.02.09, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

In dem Falle sollte man Vorsicht walten lassen.

Wenn die eingetragene Marke "Nord" in dem Namen des Sportvereines auftaucht, ist wohl damit zu rechnen, dass der Sportverein irgendwie mit "Nord" in Verbindung zu bringen ist, entweder mit einer Ware, eher wohl aber mit einer Dienstleistung des Vereines.
Dann aber ist die Verwendung dieser Marke zumindest problematisch und es empfiehlt sich, wegen der Verwendung an den Markeninhaber heranzutreten.

JS
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Paddy82
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Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 11:46    Titel: Antworten mit Zitat

Alles klar. Dann lassen wir das besser ganz sein, bevor man sich da noch unnötig Ärger an Land zieht.

Eine weitere Frage nun noch (sorry Smilie ):
Da wir nun einen neuen Namen brauchen, möchten wir unserem eigentlichen Namen den Zusatz "Spielvereinigung" in der abgekürzten Form "SpVgg" voranstellen.
Darf man das so ohne weiters tun?

Laut wikipedia ist eine SpVgg ein "Zusammenschluss mehrerer Abteilungen verschiedener Sportvereine in einer Sportart". Das wäre bei uns jedoch nicht der Fall.
Ist es trotzdem erlaubt, sich Spielvereinigung zu nennen?
Immerhin sind wir eine Vereinigung mehrerer Menschen (ein Verein eben), die spielen wollen..
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JS
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Die Buchstabenfolge "SpVgg" ist nicht gesetzlich geschützt und nach meiner Recherche auch keine Wortmarke. Folglich darf sie jeder benutzen, der sie benutzen möchte - wie auch immer er sie benutzen möchte.
Die Definition in wikipedia beschreibt zwar den üblichen Gebrauch dieser Buchstabenfolge, dadurch wird aber nicht etwa jeder andere Gebrauch untersagt. Wikipedia hat (noch?) keine Gesetzgebungskompetenz Cool

JS
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Paddy82
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Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
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BeitragVerfasst am: 13.02.09, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

Alles klar, danke Smilie
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JS
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 13.02.09, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Noch ein Hinweis:
Meine Antwort ist aus rechtlicher Sicht zu verstehen.

Es ist jedoch denkbar, dass etwa ein Sportverband, dem ihr angehört oder angehören wollt, die Verwendung dieser Abkürzung einschränkt und sie nur für solche Fälle zulässt, wie sie z.B. in dem Zitat aus wikipedia beschrieben sind. Sollte das der Fall sein, dann müsst ihr euch entweder dieser Einschränkung unterwerfen oder mit dem Verband etwas anderes aushandeln - oder aber auf die Mitgliedschaft in diesem Verband verzichten.

JS
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