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Webseitengestalltung durch Dritte

 
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j.doe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 15:17    Titel: Webseitengestalltung durch Dritte Antworten mit Zitat

Hallo, ich hab mal eine Frage zu Bildrechten auf Webseiten.

Wie verhält es sich mit den Bildrechten bei folgendem Sachverhalt:
Firma A beauftragt Firma B eine Webseite zu erstellen und bezahlt dafür Betrag X. Jahre Später meldet sich bei Firma D ein Rechteinhaber an einem Bild der Webseite. Firma A ist insolvent, Firma B ebenfalls. Firma C hat vom Insolvenzverwalter von der Firma A die Geschäftsaustattung inklusive Webseite gekauft und Jahre später an eine Firma D verkauft. Der Rechteinhaber verlangt nun von Firma D Nutzungsgebühren. Firma D kann Webseitengestalltung durch Firma B nachweisen. Der Rechteinhaber fordert nun aber von Firma D einen Nachweis zu erbringen, dass Firma B (externer Dienstleister) das Bild beim Rechteinhaber gekauft hat. Dies ist nicht möglich, da Firma B insolvent ist und deutsche Niederlassungen weiter veräussert wurden, danach verläuft sich die Spur im Nirgendwo. In wie weit ist es rechtens von Firma D den Nachweis zu verlangen, dass Firma B die Bildrechte beim Künstler oder einen dritten Rechteinhaber wirklich gekauft hat. An Firma B wurde von Firma A ein 5 stelliger Betrag für Design und Umsetzung bezahlt. Dieser ist nachweisbar. Einzelne Bildrechte aber nicht. Gilt dann, im Zweifel für den Angeklagten?

Bildrechte bei Kauf einer Webseite. Wie verhält es sich mit dem Kauf einer Webseite, kann der Käufer überhaupt für evtl. Bildrechteverletzungen haftbar gemacht werden? Wenn ich ein gestohlenes Auto, ohne Kenntniss über den Sachverhalt, zu dem marktüblichem Preis kaufe, und Jahre lang benutze, kann ich doch auch höchsten zur Herausgabe gezwungen werden, oder?

Ferner würde mich Interessieren, wie sich der Sachverhalt darstellt, wenn der Künstler die Bildrechte an einen Dritten zum Zeitpunkt X abtritt. Dieser Dritte will seine Rechte gegenüber einem Nutzer geltend machen, der das Bild nachweislich schon lange vor der Abtretung genutzt hat und von einem anderen im Zuge der Webseitengestalltung gekauft hat. Kann der Dritte Nutzungsrechte geltend machen, oder müsste dies der Künstler selbst tun.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 16:54    Titel: Re: Webseitengestalltung durch Dritte Antworten mit Zitat

Der Rechteinhaber hat einen Anspruch (lizenzalaloges Honorar plus einiger saftiger Zuschläge wegen widerrechtlicher Nutzung und unterlassenem Bildquellennachweis) gegen denjenigen, der sein Bild widerrechtlich verbreitet/veröffentlicht. Egal wie derjenige an das Bild gekommen ist.
Hat dieser, wie in dem obigen Fall, eine komplette Website gekauft, kann er denjenigen, der ihm die Seite verkauft hat, in Regreß nehmen.

j.doe hat folgendes geschrieben::
..kann der Käufer überhaupt für evtl. Bildrechteverletzungen haftbar gemacht werden?

Ja, s. oben. Er verletzt in diesem Fall ja das Urheberrecht.

j.doe hat folgendes geschrieben::
Ferner würde mich Interessieren, wie sich der Sachverhalt darstellt, wenn der Künstler die Bildrechte an einen Dritten zum Zeitpunkt X abtritt. Dieser Dritte will seine Rechte gegenüber einem Nutzer geltend machen, der das Bild nachweislich schon lange vor der Abtretung genutzt hat und von einem anderen im Zuge der Webseitengestalltung gekauft hat. Kann der Dritte Nutzungsrechte geltend machen, oder müsste dies der Künstler selbst tun.

Gute Frage.
Ist mir noch nicht untergekommen und wird auch mit Sicherheit, zumindest im Profibereich, nicht vorkommen. Kein Fotograf vergibt ein ausschließliches Nutzungsrecht wenn bereits einfache Nutzungsrechte erteilt worden sind. Soweit sollte man sein Archiv eigentlich im Griff haben. Mit den Augen rollen
In diesem Fall hätte m. E. derjenige, der ein ausschließliches Nutzungsrecht erteilt bekommen hat einen Anspruch gegenüber dem Fotografen.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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j.doe
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 29.09.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 07:49    Titel: Re: Webseitengestalltung durch Dritte Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
Der Rechteinhaber hat einen Anspruch (lizenzalaloges Honorar plus einiger saftiger Zuschläge wegen widerrechtlicher Nutzung und unterlassenem Bildquellennachweis) gegen denjenigen, der sein Bild widerrechtlich verbreitet/veröffentlicht. Egal wie derjenige an das Bild gekommen ist.
Hat dieser, wie in dem obigen Fall, eine komplette Website gekauft, kann er denjenigen, der ihm die Seite verkauft hat, in Regreß nehmen.
Es ist aber doch nicht geklärt, ob Firma B (Webseitenersteller) nicht doch die Rechte an dem Bildmaterial besaß. Vor allem, da der jetzige Rechteinhaber ein Bilderportal betreibt, dass erst ein Jahr nach Onlinegang der Webseite, eröffnet wurde. In dem Jahr in dem Firma B (Webseitenersteller) insolvent gegangen ist.
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