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Verfasst am: 04.02.09, 14:25 Titel: knifflige Frage bezüglich einer "Erfingung"
Guten Tach, bin neu hier, und hoffe man kann mir bei meiner Frage helfen
Also es geht darum das eine Person X Angestellter (nicht Beamter) bei einer öffentlichen Stadtverwaltung in der EDV-Abteilung ist (momentan in der Ausbildung, 2. Lehrjahr). Person X kennt sich gut im Thema Webentwicklung aus, und sein Cheff fragt ihn, ob er nicht für die Verwaltung eine kleine "Webanwendung" entwickeln kann.
Also Person X hat da auch schon einige Ideen wie man das realisieren kann, das einige Tätigkeiten die diese Webanwendung machen soll, automatisiert werden. So, nun erstellt Person X eine ganz einfache Webanwendung (da er seine Ideen noch nicht alle mit einfließen lassen will), bei der man alles manuell eintragen muss, und nachdem er seine Ausbildung bei der Verwaltung abgeschlossen hat, nimmt er sich nochmal die Webanwendung vor, und baut alles ein was er sich überlegt hat. Ist die Verwaltung (der Arbeitgeber) rechtlich daran beteiligt, da die Grundanwendung während der Ausbildung erstellt wurde?
Zu beachten ist, dass die Anwendung rein intern ist, und nicht angemeldet wurde (Patent oder sowas) also vom Arbeitgeber her, und das eher eine "Bitte" (Erstellung der Webanwendung) vom EDV-Chef war, um die Verwaltungsaufgaben der EDV zu vereinfachen.
Die Frage ist nun, was kann Person X tun, damit der Arbeitgeber nicht sagen kann "er hat das bei uns als Idee entworfen, darum gehört die Idee uns" oder sowas?
Hoffe das ist einigermaßen verständlich gewesen.
das heißt aber nicht, dass Person X die Webanwendung komplett während derArbeit entwickeln kann / dort auch einsetzt. Und nachdem er das Arbeitsverhältnis da beendet hat, da ein Patent drauf anmeldet sowie die Anwendung verkauft... ? bzw. ist das rechtlich erlaubt? Wenn man in der Arbeit etwas komplett entwickelt hat, es danach auch selbst zu vermarkten? Wir gehen natürlich immer davon aus, dass dies kein neues "Produkt" des Arbeitgebers wird, oder er darauf ein Patent setzt.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 10.02.09, 18:19 Titel:
tuupi hat folgendes geschrieben::
Und nachdem er das Arbeitsverhältnis da beendet hat, da ein Patent drauf anmeldet sowie die Anwendung verkauft... ?
Ein Patent auf Software wird er sowieso nicht bekommen.
Ansonsten könnte es problematisch sein, wenn bei einem mit Arbeitsmitteln des AG und für den AG entwickelten Programm die sogen. Arbeitnehmererfindung zu tragen kommt, bei der die Urheberrechte auf den AG übergehen.
In dem Fall würden (große?) Teile des weiterentwickelten Programms immer noch dem Urheberrecht des AG unterliegen, sodaß eine Vermarktung nicht unproblematisch wäre. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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