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Insolvenz - Schulden auf Ehemann

 
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goldschmied01
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 15:49    Titel: Insolvenz - Schulden auf Ehemann Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forums user und rechtsspezialisten.
ich habe eine frage.Ich habe eine Freundin seid gut einem Jahr.
Sie hat aber seid ca. 10 Monaten Insolvenz da Sie schulden gemacht hat.
Diese Schulden sind aber alle vor meiner Zeit mit Ihr entstanden.
Jetzt haben wir uns entschieden zu Heiraten(auch weil ein Kind unterwegs ist)

ich habe jetzt Sorge das die Insolvenz kommt und sagt du hast jetzt einen Ehemann der könnte deine schulden mit übernehmen oder ähnliches.
Das man ihr zum Beispiel geld abzieht weil ich ja berufstätig bin.
(Sie mmomentan noch auf Teilzeit)

Ist das möglich oder brauche ich mir keine Sorgen zu machen ?
Ich weiß ja wie gerizt die behörden sein können und habe wirklich große Sorgen.

Ich würde mich sehr über Informationen von euch freuen.
Dafür schon im vorraus vielen Dank !!

gruß
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Holzschuher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

solange man nicht für die Schulden des anderen mit unterschreibt, z.B. als Mit- oder Zweit-Schuldner, Bürge, o.ä., bleiben es die Schulden desjenigen, der sie gemacht hat, auch bei Heirat. Ohne Ehevertrag gilt dabei der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, der eigentlich eine Gütertrennung mit schuldrechtlichen Ausgleichsanspruch ist.
_________________
Gruß
Peter H.
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goldschmied01
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, vielen Dank für die Antwort.
ich weiß jetzt also das ich nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Aber könnten Sie mir diesen Satz noch einmal erklären ?

der eigentlich eine Gütertrennung mit schuldrechtlichen Ausgleichsanspruch ist.

Danke
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Holzschuher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

gerne:

Zugewinngemeinschaft
_________________
Gruß
Peter H.
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goldschmied01
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 17:26    Titel: frage Beantwortet Antworten mit Zitat

Danke noch einmal.
Frage ist jetzt beantwortet.
Vielen Dank !!!
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goldschmied01
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 12:32    Titel: Insolvenz und Ehe (Zusatzfrage) Antworten mit Zitat

Hallo liebe Forums besucher,
ich muss euch noch einmal um eine Hilfe bitten.
Ich habe mich hier vor einiger zeit schon einmal befragt wie es ist wenn ich meine freundin Heiraten möchte und diese aber Privatinsolvenz hat da Sie vor knapp 2 Jahren Schulden gemacht hat.
Meine frage ist ob wenn ich Sie Heiraten möchte auf etwas achten muss oder dann die Schulden auch mich belasten könnten ?

Würde mich sehr über einen Ratschlag von euch freuen.
Vielen Dank im vorraus dafür !

P.s "Achten muss" damit meine ich ob ich vielleicht einen Ehevertrag abschliesen muss oder ähnliches ?
Danke
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 12:50    Titel: Re: Insolvenz und Ehe (Zusatzfrage) Antworten mit Zitat

Threads zusammengeführt - bitte keine neuen Threads für dasselbe Thema durch dasselbe Mitglied! Zumal die Frage doch eigentlich beantwortet ist... Mit den Augen rollen
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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goldschmied01
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.02.2009
Beiträge: 114

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 13:04    Titel: Sorry Biber aber .... noch offen denke ich Antworten mit Zitat

Hallo Biber,
sorry wegen dem neuen Thread.
Aber ich dachte unten liest es sicher keiner mehr.
Und meinst du es ist schon beantwortet ?
Wie ist dann die Antwort ? Muss ich einen vertrag machen damit ich ihre schulden nicht übernehme oder nicht ?
Danke trotzdem
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maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 16.02.09, 14:04    Titel: Re: Sorry Biber aber .... noch offen denke ich Antworten mit Zitat

cbpanther2 hat folgendes geschrieben::

Und meinst du es ist schon beantwortet ?
Wie ist dann die Antwort ? Muss ich einen vertrag machen damit ich ihre schulden nicht übernehme oder nicht ?


Ja, hier:

Holzschuher hat folgendes geschrieben::

solange man nicht für die Schulden des anderen mit unterschreibt, z.B. als Mit- oder Zweit-Schuldner, Bürge, o.ä., bleiben es die Schulden desjenigen, der sie gemacht hat, auch bei Heirat. Ohne Ehevertrag gilt dabei der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, der eigentlich eine Gütertrennung mit schuldrechtlichen Ausgleichsanspruch ist.
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