Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
Autor |
Nachricht |
goldschmied01 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.02.2009 Beiträge: 114
|
Verfasst am: 10.02.09, 15:49 Titel: Insolvenz - Schulden auf Ehemann |
|
|
Hallo liebe Forums user und rechtsspezialisten.
ich habe eine frage.Ich habe eine Freundin seid gut einem Jahr.
Sie hat aber seid ca. 10 Monaten Insolvenz da Sie schulden gemacht hat.
Diese Schulden sind aber alle vor meiner Zeit mit Ihr entstanden.
Jetzt haben wir uns entschieden zu Heiraten(auch weil ein Kind unterwegs ist)
ich habe jetzt Sorge das die Insolvenz kommt und sagt du hast jetzt einen Ehemann der könnte deine schulden mit übernehmen oder ähnliches.
Das man ihr zum Beispiel geld abzieht weil ich ja berufstätig bin.
(Sie mmomentan noch auf Teilzeit)
Ist das möglich oder brauche ich mir keine Sorgen zu machen ?
Ich weiß ja wie gerizt die behörden sein können und habe wirklich große Sorgen.
Ich würde mich sehr über Informationen von euch freuen.
Dafür schon im vorraus vielen Dank !!
gruß |
|
Nach oben |
|
|
Holzschuher FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
|
Verfasst am: 10.02.09, 16:55 Titel: |
|
|
Hallo,
solange man nicht für die Schulden des anderen mit unterschreibt, z.B. als Mit- oder Zweit-Schuldner, Bürge, o.ä., bleiben es die Schulden desjenigen, der sie gemacht hat, auch bei Heirat. Ohne Ehevertrag gilt dabei der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, der eigentlich eine Gütertrennung mit schuldrechtlichen Ausgleichsanspruch ist. _________________ Gruß
Peter H. |
|
Nach oben |
|
|
goldschmied01 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.02.2009 Beiträge: 114
|
Verfasst am: 10.02.09, 17:13 Titel: |
|
|
Hallo, vielen Dank für die Antwort.
ich weiß jetzt also das ich nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Aber könnten Sie mir diesen Satz noch einmal erklären ?
der eigentlich eine Gütertrennung mit schuldrechtlichen Ausgleichsanspruch ist.
Danke |
|
Nach oben |
|
|
Holzschuher FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.02.2006 Beiträge: 6354 Wohnort: Nürnberg
|
Verfasst am: 10.02.09, 17:15 Titel: |
|
|
Hallo,
gerne:
Zugewinngemeinschaft _________________ Gruß
Peter H. |
|
Nach oben |
|
|
goldschmied01 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.02.2009 Beiträge: 114
|
Verfasst am: 10.02.09, 17:26 Titel: frage Beantwortet |
|
|
Danke noch einmal.
Frage ist jetzt beantwortet.
Vielen Dank !!! |
|
Nach oben |
|
|
goldschmied01 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.02.2009 Beiträge: 114
|
Verfasst am: 16.02.09, 12:32 Titel: Insolvenz und Ehe (Zusatzfrage) |
|
|
Hallo liebe Forums besucher,
ich muss euch noch einmal um eine Hilfe bitten.
Ich habe mich hier vor einiger zeit schon einmal befragt wie es ist wenn ich meine freundin Heiraten möchte und diese aber Privatinsolvenz hat da Sie vor knapp 2 Jahren Schulden gemacht hat.
Meine frage ist ob wenn ich Sie Heiraten möchte auf etwas achten muss oder dann die Schulden auch mich belasten könnten ?
Würde mich sehr über einen Ratschlag von euch freuen.
Vielen Dank im vorraus dafür !
P.s "Achten muss" damit meine ich ob ich vielleicht einen Ehevertrag abschliesen muss oder ähnliches ?
Danke |
|
Nach oben |
|
|
Biber FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
|
Verfasst am: 16.02.09, 12:50 Titel: Re: Insolvenz und Ehe (Zusatzfrage) |
|
|
Threads zusammengeführt - bitte keine neuen Threads für dasselbe Thema durch dasselbe Mitglied! Zumal die Frage doch eigentlich beantwortet ist... _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant) |
|
Nach oben |
|
|
goldschmied01 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.02.2009 Beiträge: 114
|
Verfasst am: 16.02.09, 13:04 Titel: Sorry Biber aber .... noch offen denke ich |
|
|
Hallo Biber,
sorry wegen dem neuen Thread.
Aber ich dachte unten liest es sicher keiner mehr.
Und meinst du es ist schon beantwortet ?
Wie ist dann die Antwort ? Muss ich einen vertrag machen damit ich ihre schulden nicht übernehme oder nicht ?
Danke trotzdem |
|
Nach oben |
|
|
maconaut FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 3479
|
Verfasst am: 16.02.09, 14:04 Titel: Re: Sorry Biber aber .... noch offen denke ich |
|
|
cbpanther2 hat folgendes geschrieben:: |
Und meinst du es ist schon beantwortet ?
Wie ist dann die Antwort ? Muss ich einen vertrag machen damit ich ihre schulden nicht übernehme oder nicht ?
|
Ja, hier:
Holzschuher hat folgendes geschrieben:: |
solange man nicht für die Schulden des anderen mit unterschreibt, z.B. als Mit- oder Zweit-Schuldner, Bürge, o.ä., bleiben es die Schulden desjenigen, der sie gemacht hat, auch bei Heirat. Ohne Ehevertrag gilt dabei der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, der eigentlich eine Gütertrennung mit schuldrechtlichen Ausgleichsanspruch ist. |
|
|
Nach oben |
|
|
|