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Renteneintritt = Arbeitsende bzw. Arbeitsvertragsende?

 
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Mike01
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 09:52    Titel: Renteneintritt = Arbeitsende bzw. Arbeitsvertragsende? Antworten mit Zitat

Liebe Fachleute,

ein Arbeitnehmer möchte zum 31.03.2009 in Altersrente gehen, aber nicht ganz aufhören zu arbeiten. Er möchte im selben Betrieb und Abteilung einer 400,-€-Tätigkeit nachgehen.

Der Arbeitgeber tut jedoch so, als sei das Arbeitsverhältnis mit dem Renteneintritt vorbei und meint, dass der Arbeitnehmer keine Beschäftigungsrechte mehr hat.

Ich kann im Arbeitsrecht keine Norm entdecken, die klar sagt: Wer in Rente geht verliert automatisch seine Job. Wie seht ihr das?

Es soll zwar Arbeitsverträge geben, die Klauseln enthalten, die den Arbeitsvertrag auflösen, wenn der Arbeitnehmer in Rente geht, aber sind diese Klauseln wirksam? Ich denke in diesem Zusammenhang an das AGG.

Gehen wir einmal davon aus, dass im obigen Fall keine Vertragsklausel bzgl. Rente im Arbeitsvertrag enthalten ist, wie müsste sich der Arbeitnehmer richtig verhalten, um seine Vorstellungen durchzusetzen? Ich gehe davon aus, dass er dem Arbeitgeber gem. § 8 TZBfG seine Wünsche mitteilen muss und dieser nur unter bestimmten Bedingungen diese Wüsche ablehnen kann. Liege ich richtig?

Gruß
Mike
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 12:20    Titel: Re: Renteneintritt = Arbeitsende bzw. Arbeitsvertragsende? Antworten mit Zitat

Mike01 hat folgendes geschrieben::
ein Arbeitnehmer möchte zum 31.03.2009 in Altersrente gehen (...) gem. § 8 TZBfG
Der AN sollte sich zunächst mal entscheiden, was er eigentlich will.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Mike01
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Entschuldigung, wenn dies unklar geblieben ist.

Der AN möchte in Rente gehen. Um diese Rente aufzubessern möchte er aber einer Beschäftigung auf geringfügiger Basis nachgehen - am liebsten im bisherigen Betrieb.
Das ist doch nicht verboten, oder? In Zukunft wird es wohl viele solcher Rentner geben.

Ich gehe davon aus, kann aber falsch liegen (deshalb frage ich), dass der Arbeitsvertrag und die Rente nichts miteinander zutun haben. Automatisch ist der Arbeitsvertrag bei Renteneintritt weder aufgelöst (außnahme evtl. Arbeitsvertragsklausel) noch verändert.

Gruß
Mike
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 12:50    Titel: Re: Renteneintritt = Arbeitsende bzw. Arbeitsvertragsende? Antworten mit Zitat

Mike01 hat folgendes geschrieben::
Ich kann im Arbeitsrecht keine Norm entdecken, die klar sagt: Wer in Rente geht verliert automatisch seine Job.


Das ist auch kein Wunder. Winken

Eine solche Vorschrift gibt es nicht. Ein Arbeitsverhältnis muss auch bei Erreichen des Rentenalters irgendwie (Kündigung, Aufhebungsvertrag) beendet werden, ansonsten besteht es fort.

Zitat:
Liege ich richtig?


Ja.

Inkognito
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