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Verfasst am: 10.02.09, 09:52 Titel: Renteneintritt = Arbeitsende bzw. Arbeitsvertragsende?
Liebe Fachleute,
ein Arbeitnehmer möchte zum 31.03.2009 in Altersrente gehen, aber nicht ganz aufhören zu arbeiten. Er möchte im selben Betrieb und Abteilung einer 400,-€-Tätigkeit nachgehen.
Der Arbeitgeber tut jedoch so, als sei das Arbeitsverhältnis mit dem Renteneintritt vorbei und meint, dass der Arbeitnehmer keine Beschäftigungsrechte mehr hat.
Ich kann im Arbeitsrecht keine Norm entdecken, die klar sagt: Wer in Rente geht verliert automatisch seine Job. Wie seht ihr das?
Es soll zwar Arbeitsverträge geben, die Klauseln enthalten, die den Arbeitsvertrag auflösen, wenn der Arbeitnehmer in Rente geht, aber sind diese Klauseln wirksam? Ich denke in diesem Zusammenhang an das AGG.
Gehen wir einmal davon aus, dass im obigen Fall keine Vertragsklausel bzgl. Rente im Arbeitsvertrag enthalten ist, wie müsste sich der Arbeitnehmer richtig verhalten, um seine Vorstellungen durchzusetzen? Ich gehe davon aus, dass er dem Arbeitgeber gem. § 8 TZBfG seine Wünsche mitteilen muss und dieser nur unter bestimmten Bedingungen diese Wüsche ablehnen kann. Liege ich richtig?
ein Arbeitnehmer möchte zum 31.03.2009 in Altersrente gehen (...) gem. § 8 TZBfG
Der AN sollte sich zunächst mal entscheiden, was er eigentlich will. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Der AN möchte in Rente gehen. Um diese Rente aufzubessern möchte er aber einer Beschäftigung auf geringfügiger Basis nachgehen - am liebsten im bisherigen Betrieb.
Das ist doch nicht verboten, oder? In Zukunft wird es wohl viele solcher Rentner geben.
Ich gehe davon aus, kann aber falsch liegen (deshalb frage ich), dass der Arbeitsvertrag und die Rente nichts miteinander zutun haben. Automatisch ist der Arbeitsvertrag bei Renteneintritt weder aufgelöst (außnahme evtl. Arbeitsvertragsklausel) noch verändert.
Ich kann im Arbeitsrecht keine Norm entdecken, die klar sagt: Wer in Rente geht verliert automatisch seine Job.
Das ist auch kein Wunder.
Eine solche Vorschrift gibt es nicht. Ein Arbeitsverhältnis muss auch bei Erreichen des Rentenalters irgendwie (Kündigung, Aufhebungsvertrag) beendet werden, ansonsten besteht es fort.
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