Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Beamter K. ist seit 20 Jahren Beamter und Lehrer auf Lebenszeit. Nun ist er krank geworden. Eine Untersuchung beim Amtsarzt steht an, weil DU vermutet wird.
Der Amtsarzt stellt teilweise Dienstunfähigkeit fest und bedeutet dem kranken Beamten nur noch 5 Stunden pro Woche zu unterrichten ( als Wiedereingleiderungsmaßnahme nach langer Krankheit/Klinik), was etwas mehr als 1/6 der Stunden zur Vollzeitstelle entspricht.
Und damit auch 1/6 der Vollzeitbezüge?
Damit wäre der Beamte wohl unter dem Existenzminimum und könnte kaum überleben.
Ist dieser fiktive Fall so denkbar oder muss die Teildienstfähigkeit mit einer gewissen Mindeststundenanzahl und damit Mindestbezügen einhergehen?
Im Grunde wäre dann ja auch eine Reduktion auf 1 Stunde denkabr - und der Beamte könnte gleich kündigen, womit ein Mittel geschaffen wäre, kranke Beamte loszuwerden.
Anmeldungsdatum: 12.05.2005 Beiträge: 1614 Wohnort: schönste Stadt der Welt
Verfasst am: 12.02.09, 18:29 Titel:
1. Hier dürfte es sich um eine Wiedereingliederungsmaßnahme handeln, d.h. der Lehrer erhält aus gesundheitlichen Gründen eine vorübergehende Ermäßigung seiner Stundenzahl. Die Stundenzahl wird dann ggf. schrittweise bis zum bisherigen Volumen angehoben. Eine Veringerung der Bezüge tritt mit dieser Wiedereingliederung nicht ein. Grundlage dürfte interne beamtenrechtlich Regelungen des dienstherrn sein.
2. Eine Teildienstfähigkeit (begrenzte Dienstfähigkeit) setzt mindestes eine 50%-ige Dienstfähigkeit voraus;sie führt auch zu verringerten Bezügen. Hierbei handelt es sich ein formalisiertes Verfahren mit Anhörung, Feststellung der Teildienstfähigkeit und escheid.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.