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Verfasst am: 11.02.09, 17:24 Titel: Kündigung in der Probezeit bei Schwangerschaft
Hallo,
folgender fiktiver Fall:
eine Arzthelferin erfährt während der Probezeit, dass sie schwanger ist.
Als sie dies ihrem AG mitteilt, spricht er ihr die Kündigung zum Ende der Probezeit aus.
Ist es so, dass der AG hier im Recht ist, weil er die AN im Kündigungsschreiben nicht ausdrücklich wegen der Schwangerschaft kündigt, sondern ans Kündigungsgrund angibt, sie passe nicht ins Team?
Verfasst am: 11.02.09, 17:41 Titel: Re: Kündigung in der Probezeit bei Schwangerschaft
sane hat folgendes geschrieben::
Ist es so, dass der AG hier im Recht ist, weil er die AN im Kündigungsschreiben nicht ausdrücklich wegen der Schwangerschaft kündigt, sondern ans Kündigungsgrund angibt, sie passe nicht ins Team?
Das hilft zunächst nichts.
Eine Kündigung während der Schwangerschaft ist unwirksam, wenn der gesegnete Leibeszustand dem Arbeitgeber bekannt war oder ihm innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird und die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde die Kündigung nicht genehmigt hat.
Die Unwirksamkeit der Kündigung ist allerdings gerichtlich festzustellen. Die Klagefrist beträgt 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Erfolgt die Klage nicht fristgerecht, so gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam.
Zu späteren Beweiszwecken mag es sinnvoll sein, dem Arbeitgeber die Schwangerschaft nachweislich mitzuteilen bzw. dies innerhalb der 2 Wochenfrist nachzuholen.
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