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Arbeitsvertrag - Dauer der Probezeit nicht festgelegt:Folge?

 
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Mieter1958
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Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 14:34    Titel: Arbeitsvertrag - Dauer der Probezeit nicht festgelegt:Folge? Antworten mit Zitat

Hallo, folgenden (fiktiven) Fall stelle ich zur Diskussion u. Meinungsäußerung:
Ein junger Mann beginnt am 01.10. bei einer Baufirma. Mittlerweile stehen mehr als 2 Lohnzahlungen aus. Er hat am Wochenende das Angebot bekommen, am 01.03. bei einer anderen Firma anzufangen. Nun hätte er normalerweise eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Es wurde im Arbeitsvertrag jedoch etwas entdeckt, was Auswirkung auf die Kündigungsfrist haben könnte. Hier steht nämlich:
"Es wird eine Probezeit vereinbart" Dahinter folgt weder ein Punkt, noch irgendetwas anderes.
Wahrscheinlich sollte dort stehen: "von 6 Monaten."
Wenn dies so wäre, hätte er eine Frist von 14 Tagen.
Kann man es so auslegen, dass es eine Probezeit gibt, oder sieht die Auslegung eher anders aus?
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Gilt ein Tarifvertrag?
Der fürs Bauhauptgewerbe ist meine ich sogar allgemeinverbindlich.

Ansonsten wenn man 2 Gehälter im Rückstand ist kann man auch über eine Zurückbehaltung der Arbeitskraft nachdenken:

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zurueckbehaltungsrecht.html
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Mieter1958
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Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 15:08    Titel: Der Tarifvertrag ist anzuwenden, Antworten mit Zitat

außerdem ist zur Zeit ohnehin Schlechtwetter.
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

könnte es sein das ggf. ein http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeitkonto im tarifvertrag/arbeitsvertrag erwähnt ist?
da der AN erst am 01.10 angefangen hat kann er kein stunden "aufgebaut" haben u. somit könnte ich mir als laie vorstellen, das der AG keinen lohn zahlt damit der AN mit den stunden nicht ins minus gerät!
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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Mieter1958
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Anmeldungsdatum: 13.06.2006
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 20:56    Titel: Darum geht es eigentlich nicht - Antworten mit Zitat

es geht hier nicht um die ausstehenden Lohnzahlungen, vielmehr geht es um die Klausel der Probezeit im Vertrag. Die wäre, wenn sie als Probezeit ausgelegt wird, ausschlaggebend für die Kündigungsfrist!
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