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Verfasst am: 10.02.09, 14:34 Titel: Arbeitsvertrag - Dauer der Probezeit nicht festgelegt:Folge?
Hallo, folgenden (fiktiven) Fall stelle ich zur Diskussion u. Meinungsäußerung:
Ein junger Mann beginnt am 01.10. bei einer Baufirma. Mittlerweile stehen mehr als 2 Lohnzahlungen aus. Er hat am Wochenende das Angebot bekommen, am 01.03. bei einer anderen Firma anzufangen. Nun hätte er normalerweise eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende. Es wurde im Arbeitsvertrag jedoch etwas entdeckt, was Auswirkung auf die Kündigungsfrist haben könnte. Hier steht nämlich:
"Es wird eine Probezeit vereinbart" Dahinter folgt weder ein Punkt, noch irgendetwas anderes.
Wahrscheinlich sollte dort stehen: "von 6 Monaten."
Wenn dies so wäre, hätte er eine Frist von 14 Tagen.
Kann man es so auslegen, dass es eine Probezeit gibt, oder sieht die Auslegung eher anders aus?
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 10.02.09, 19:37 Titel:
könnte es sein das ggf. ein http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeitkonto im tarifvertrag/arbeitsvertrag erwähnt ist?
da der AN erst am 01.10 angefangen hat kann er kein stunden "aufgebaut" haben u. somit könnte ich mir als laie vorstellen, das der AG keinen lohn zahlt damit der AN mit den stunden nicht ins minus gerät! _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Verfasst am: 10.02.09, 20:56 Titel: Darum geht es eigentlich nicht -
es geht hier nicht um die ausstehenden Lohnzahlungen, vielmehr geht es um die Klausel der Probezeit im Vertrag. Die wäre, wenn sie als Probezeit ausgelegt wird, ausschlaggebend für die Kündigungsfrist!
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