Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 10.02.09, 21:35 Titel: Grundbucheintrag von Geschwister auf Einzelperson
Zwei Geschwister sind Eigentuemer einer Immobilie. Bruder A verkauft seinen Anteil an Bruder B. Im Grundbuch muss also die Eintragung auf Bruder B als alleiniger Eigentuemer vorgenommen werden.
Kann diese Umschreibung auch ohne Notar (Bundesland Hessen) vorgenommen werden und wie sollte man ggfs. vorgehen.
Falls ein Notar herangezogen werden muss, woraus errechnet sich dessen Honorar?
Verfasst am: 10.02.09, 21:44 Titel: Re: Grundbucheintrag von Geschwister auf Einzelperson
Der Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung.
Die Gebühren des Notars und des Grundbuchamts werden nach der Kostenordnung (bundeseinheitlich) berechnet und richtet sich nach dem Verkehrswert des übertragenen Grundbesitzes.
Zuletzt bearbeitet von CruNCC am 10.02.09, 21:46, insgesamt 1-mal bearbeitet
Die Gebühren des Notars und des Grundbuchamts werden nach der Kostenordnung (bundeseinheitlich) berechnet und richtet sich nach dem Verkehrswert des übertragenen Grundbesitzes.
Gilt das auch, wenn wie in diesem Fall die Immobilie ca. 200.000 Euro wert ist,
die Abloesungssumme aber lediglich 50.000 Euro betraegt? Dann wuerde sich
das Honrar doch aus der wesentlich hoeheren Summe errechnen?
Maßgeblich ist für die Kostenbercehnung der verkehrswert. Wenn die Übertragung dabei eine (gemischte) Schenkung enthalten sollte, wäre diese für die Kosten irrelevant.
Sofern der Eigentumsübergang nicht außerhalb des Grundbuchs - beispielsweise per Übertragung eines Gesellschaftsanteils - stattgefunden haben sollte, bedarf es der Erklärung einer Auflassung vor der zuständigen Stelle im Sinne des § 925 Abs. 1 BGB. Das ist im Normalfall der Notar. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Verfasst am: 13.02.09, 11:10 Titel: MASSGEBLICH IST DER VERKEHRSWERT
hallo SpecialAgentCopper,
zunaechst nochmal herzlichen Dank.
..und das heisst dann auch: selbst wenn mir mein Bruder die Haelfte seines Anteils
schenken wuerde, muesste die Gebuehr aus dem Verkehrswert bezahlt werden -
OK - ALLES KLAR - wenn's halt so is - dann isses so..
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.