Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Normale Gebrauchsspuren?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Normale Gebrauchsspuren?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Leasingrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
modusfahrer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.02.2009
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 21:57    Titel: Normale Gebrauchsspuren? Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen,

Was sind eigentlich "normale Gebrauchsspuren" - bei einem Leasingfahrzeug mit einem reparierten Steinschlag in der Wundschutzscheibe (sichtbar) und einem Kratzer neben dem Tankdeckel.
Eine Macke im Lack an der Fahrertür - genau an der Stelle, wo die Tür eine Griffwölbung hat. Schaut aus wie abgerieben, der Lack an der Kante.

Was wird denn hier als normale Gebrauchsspur angesehen, und was nicht?
Bisher hat man sich dort immer als kulant erwisen, allerdings wurde bislang immer ein neues Fahrzeig geleast.

Leider ist in den Unterlagen keine klare Aussage dazu zu finden, und die SuFu hat mich leider auch nicht weiter gebracht.

Wie ist denn die Rechtslage, was wird als normale Gebrauchsspur betrachtet, und was nicht?

Ich freu mich über jede Antwort Sehr glücklich

LG Modusfahrer
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 10.02.09, 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Gibt der Kunde nach Ablauf des Leasingvertrags das geleaste Fahrzeug zurück, muss dieser der Leasingfirma nur die Kosten für Schäden und Mängel ersetzen, die auf eine übervertragliche Nutzung zurückzuführen sind. Eine solche liegt jedoch nicht vor, wenn das Fahrzeug lediglich typische Gebrauchsspuren (hier: Kratzer an Dach und Türen, Klappergeräusche, leichte Einbeulungen an drei Türen) aufweist, entschied das Landgericht München (Urteil vom 9.10.1996, Az. 15 S 9301/96, DAR 1998, Seite 19).

Zitat:
Das Landgericht Gießen (NJW RR 95, 687) hat einen verbogenen Stoßfänger vorne, einen im Innenraum verkratzten Kofferraum, Türen links und rechts leicht eingebeult noch durchgehen lassen und hat gesagt, dass gewisse Lackschäden mit der Benutzung eines Pkw immer verbunden sind, weshalb leichte Schrammen, Kratzer und Beulen im Rahmen eines Leasingvertrages zur vertragsgemäßen Abnutzung gehören und keinen Schaden darstellen.

Zitat:
Nach AG Osnabrück (DAR 99, 556) liegt bei typischen Gebrauchsspuren, wie oberflächlichen Lack- und Blechschäden, die bereits auf Grund geringer Berührung eintreten können, keine übervertragliche Abnutzung vor.

_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
modusfahrer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.02.2009
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Super, vielen Dank!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Leasingrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.