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Schmerzensgeldforderung + Sachbeschädigung

 
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snowclone
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 10.02.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 00:18    Titel: Schmerzensgeldforderung + Sachbeschädigung Antworten mit Zitat

Sylvester bekam ich durch einen von zwei Zeugen beobachte Person einen Chinaböller in den Kragen meiner Jacke geworfen, der dort explodierte, dadurch erlitt ich eine Brandwunde 1. Grades am Hals und ein pfeifen auf einem Ohr, meine Kleidung Jacke Sakko Rolli sind so beschädigt worden das sie unbrauchbar sind.
Die Brandwunde und das pfeifen auf dem Ohr wurde ambulant im Krankenhaus behandelt, das pfeifen auf dem Ohr war nach 24 Stunden vorbei, die Brandwunde wurde von mir ca. 10 Tage mit einer Brandsalbe behandelt, bis sie vollkommend abgeheilt war, bleibende Schäden Narben beeinträchtigung beim hören habe ich keine
davon getragen.

Meine Frage nun was kann ich an Schmerzensgeld veranschlagen und was kann ich für meine beschädigte Kleidung veranschlagen.


Wie ist die Rechtslage ?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 00:59    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn keine bleibende Schäden bleiben, wird das Schmerzensgeld nicht sonderlich hoch ausfallen. Wie hoch es wird, wird letztendlich ein Richter festlegen (sollte die Summe streitig sein).
Bei der Kleidung muss grundsätzlich nur der Zeitwert ersetzt werden.
_________________
Geist ist Geil!
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 11.02.09, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zivilrechtliche Ansprüche werden wohl besser hier behandelt.
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